Zu Opa ins Haus ziehen und Geld vom Jobcenter bekommen?

7 Antworten

Wenn du eine eigene Wohnung hast (auch im Haus deines Opas), bildest du mit deinem Großvater keine Bedarfsgemeinschaft, Du hast ja eine eigene Küche und einen eigenen Wohnbereich. Dass du deinem Opa immer wieder unter die Arme greifst, bedeutet nicht, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt habt.

Also kann ich Wohn und "verpflegungsgeld" beanspruchen ?

@leonH1997

@leonH1997

Wohn und "verpflegungsgeld"  - was meinst du denn damit?

Es kommt darauf an ob du dem Grunde nach überhaupt Anspruch auf ALG - 2 hast,also die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind !

Wenn du also Anspruch auf ALG - 2 hättest stünden dir auch Leistungen zu wenn du keine eigene Wohnung im Haus deines Opas hättest.

Denn du kannst mit ihm rein rechtlich gar keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,es kommt hier nur eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) in Betracht.

In dieser kann zwar auch unterstellt werden das du Unterstützung bekommst,dem kannst du aber dann gleich bei der Antragstellung widersprechen.

Dazu schreibst du dann auf ein Blatt Papier einfach formlos ein paar Zeilen,dass dich dein Opa mit seiner Rente nicht unterstützt und auch keine Angaben über Einkommen / Vermögen macht.

Dein Opa ist dann ein Vermieter wie jeder andere.

Wenn die Wohnung nicht zu groß und zu teuer ist, bekommst du die Kosten der Unterkunft erstattet

Kommt auf dein Alter an. Ab 25 egal ob du jetzt bei den Eltern oder Opa wohnst gründest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall hast du ganz normal Anspruch wenn du kein Einkommen hast auf den Regelsatz von zur Zeit 404 Euro. Da jedoch die Wohnung Eigentum der Eltern ist oder bei dir Opa, bekommst du kein extra Mietzuschuss. Ich selber werde nächste Woche 35, beziehe Hartz 4 und wohme auch noch Zuhause. Daher weiß ich das zu 100%. Aber wie gesagt das gilt erst ab 25.

Aber habe so eine Bescheinigung vom Jugendamt bekommen dass ich bei meinen Eltern nicht mehr leben kann und deshalb Zuschüsse bekommen muss ist es dann nicht was anderes ?

Das ist eine Ausnahmeregelung. Da aber die Wohnung einem Verwandten in dem Fall deinem Opa gehört bekommst du kein Mietzschuss es sei denn es liegt ein nachweisbarer Mietvertrag vor und dein Vater tut die Einnahmen mit versteuern. Jedoch ist für dich bis 18 noch das Jugendamt zuständig.

was für Zuschüsse? Kindergeld bekommst du aber mehr nicht. du musst keine Miete zahlen, da reicht das Geld

Habe doch geschrieben keine Zuschüsse lese richtig

Es sei denn er zahlt nachweislich Miete. Dazu habe ich auch weiteres geschrieben.

als anmerkung wichtig ist ein eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel zu haben das könnte überprüft werden.  Miete muss via Bank bezahlt werden (er kann es dir ja bar wiedergeben)