Was muss ein ALG II Empfänger vor Antritt eines Minijobs beachten?

5 Antworten

wenn jeden monat der gleiche lohn vorliegt gibst du das an .zb 150 euro.davon sind 100 euro anrechnungsfrei.von den 50 euro ziehen sie glaub ich 80% ab und verrechnen das mit alg2.den rest hast für dich.

arbeitsvertrag musst nicht unbedingt.frage nach

Du must dort deinen Arbeitsvertrag vorlegen und jeden Monat eine Bescheinigung über deinen Lohn.

rotesfugseug 
Fragesteller
 28.03.2011, 19:07

danke auch für deine schnelle antwort, kannst du mir bitte sagen, weshalb die meinen Arbeitsvertrag einsehen möchten?

Kann ich denen nicht alle Einzelheiten wie Arbeitsstd., Gehalt etc.... sagen?

Lohnbescheinigung, jeden Monat? Reicht auch Kontoauszüge?

DANKE für deine Rückantwort!

Den zuständigen Sachbearbeiter (jeweils nachweislich) schriftlich über alle leistungsrelevanten Daten bzgl. der  Arbeitsaufnahme informieren; außerdem möglichst zügig eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber einreichen (das Formular gibt es auf Arbeitsagentur.de/  Formulare / ALG2. ) Der Arbeitsvertrag geht die ARGE nichts an, dafür gibt es extra die Einkommensbescheinigung. Du kannst außerdem ein Darlehn auf Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung beantragen, wenn die ARGE den zu erwartenden Lohnzufluss bereits von deiner ALG2- Leistung einbehält (von "glatt" 400 € Minijoblohn können sie 240 € als anrechenbares Einkommen berücksichtigen). http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

schriftlich musst du eine veränderungsmitteilung ans amt schicken und dann den vertrag vom ag. lg und viel freude am job

rotesfugseug 
Fragesteller
 28.03.2011, 19:02

danke für deine Antwort boudicca, meinst du den Arbeitsvertrag vom AG?

Warum wollen die den Arbeitsvertrag einsehen, reicht denen nicht, wenn ich denen mitteile wieviel Arbeitsstunden, Verdienst etc.....??

boudicca  28.03.2011, 20:41
@rotesfugseug

meine bekannte sollte den arbeitsvertrag vorlegen, aber versuche es doch mit der verdienstbescheinigung. kann ich mir aber nicht vorstellen, das das klappt. viel schikane dabei denn du könntest ja mehr verdienen und dann anders bezahlt werden. ja der vom arbeitgeber.  

Vieleicht Arbeitsvertrag aber am besten rufst du mal beim Jobcenter an.