Praktikum machen während man ALG 2 bezieht?

3 Antworten

Du solltest dich auf jeden Fall bei deinem Vermittler melden. Wenn du ein unentgeltliches Praktikum bei einem AG machst , benötigst du einen Trainingsscheck. Diesen füllt der Arbeitgeber nach Absprache mit dir aus. Der Trainingsscheck muss dann vor Beginn seines Praktikums beim Jc eingereicht werden. Wenn dir dann während des Praktikum Kosten entstehen ( in der Regel sind das Fahrkosten ), kannst du diese ebenfalls über den Scheck abrechnen. Machst du ein unentgeltliches Praktikum bei einem AG und beziehst Sozialleistungen und der Zoll kommt und das Praktikum wurde nicht beim Jc angezeigt / genehmigt , dann gerätst du ganz schnell in den Verdacht der Schwarzarbeit... Dein Vermittler wird mit dir besprechen ob das Praktikum durch das Jc "gefördert" werden kann. Sollte das Praktikum der Arbeitsaufnahme dienen und du hast nicht in einem gewissen Zeitraum bereits bei dem AG gearbeitet, steht dem ganzen für 6 Wochen nichts entgegen. Sollte das Praktikum dem Zweck der Aufnahme einer Ausbildung dienen , dann kann das Praktikum nicht "gefördert" werden. Da du während des geförderten Praktikums nicht vom AG bezahlt wirst , würde ich dieses nicht unnötig in die Länge ziehen. Generell soll das Ganze ja dem Zweck dienen zu sehen was du kannst und ob du ins Unternehmen passt. Ob hierfür 3 Wochen notwendig sind ist fraglich ... Ein AG hat immer die Möglichkeit dich innerhalb der Probezeit zu kündigen sofern er mir dir und deiner Leistung nicht zufrieden ist. Dafür muss er dich und deine Leistung aber auch entsprechend entlohnen;)

Das muss vom Amt genehmigt werden. Bei allem über vier Wochen wirds kritisch. Das geht nicht ohne gute Begründung. Teilweise sind mehr als zwei Wochen schon ein Problem. 

Nein du darfst Praktikums machen. Aber Vorher muss du Zettel ausfüllen und alles bei deiner Bearbeiterin