Betriebskostenabrechnung behalten bei ALG2

5 Antworten

Wenn du für Heizung ect. Geld vom Amt bekommst und verbrauchst weniger als der monatliche Abschlag ausweist, erhälst du eine Erstattung. Da das Amt den Abschlag zahlt stünde die Rückerstattung auch dem Amt zu. Schliesslich sind es Steuergelder die da verwendet wurden. Ich bin mir nicht sicher, dass du das Geld behalten darfst, weil du ja aus deiner Tasche nichts bezahlt hast. Offenbar liegt hier ein Fehler beim Amt vor. Damit bei einer Überprüfung im Amt nicht eines Tages eine Nachforderung bei dir eintrifft, weil du das Geld behalten hast, würde ich schon klären lassen, ob die Sache so in Ordnung ist oder eben ein Fehler unterlief. Es wird dir schwer fallen, wenn du das Geld ausgegeben hast und eines Tages sollst du dann 423 € nachzahlen.

shadowgolf 
Fragesteller
 29.05.2015, 07:51

eeben dachte ich mir auch ein halbes jahr hat das amt bezahlt. Die rechnen das für meinen geschmack etwas kompliziert. da ich mit meiner partnerin zusammen wohne wird ihr geld ebenfalls angerechnet was ja normal ist das jobcenter bezahlt jetzt die komplette miete, ihr teil wir mir abgezogen soll ich mir dann von ihr wieder hohlen das ist so in ordnung sahte man mir, ich finde das alles seltsam meine freundin bekommt kein alg2 oder 1 bekommt aber auch nur 533 euro

Bekommst du jetzt Leistungen vom job-center? Wenn nicht, dann liegt es daran.

Guthaben wird einen als Einkommen angerechnet. Erhälst du jetzt keine Leistungen, dann gehört es dir. Frage bzw. anzeigen beim job-center kostet dich nur einen Anruf. Dann kannst du besser schlafen.

shadowgolf 
Fragesteller
 29.05.2015, 07:55

das ist ja das was mich stutzig macht meine leistung ist normal auf das konto gekommen ich ruf dann mal an

Ich habe nachgefragt da man mir am telefon nichts sagen konnte bin ich persönlich erschienen. Man meinte wird schon stimmen ich wollte das dann schriftlich haben da sagte man mir sowas bekomm ich nicht schriftlich somst könnten sie ja nichts zurückfordern falls doch noch raus kommt das ein fehler vorlieg. Fakt ist ich räum das geld auf doe seite und warte was passiert.

guthaben zählt laut alg2 gesetz als einkommen, bei den heizkosten ist es so wenn du sparst und im winter frieerst dann wirst du vom jobcenter bestraft,weil du sparst, ich verstehe es auch nicht, aber ich heize jetzt im winter,ich friere nicht und die heizung läuft, dann lieber zahle ich noch 10 € mehr, aber den mein guthaben zu schenken, das sehe ich auch nicht ein

traurig, das es solche gesetze gibt  und noch bedauerndswerter das die hochstudierten menschen in berlin, solchen blödsinn erfinden

Dann frag doch noch mal beim Jobcenter.