ALG 1 bei Meister bzw in der Zwischenzeit?
Hallo,
ich habe vorraussichtlich einen Anspruch auf ALG 1 ab ende diesen Monats (werde wahrscheinlich Gekündigt, wegen Auftragsmangel in der Branche)
Nun beginne ich, unter anderem deswegen, ab Januar in Vollzeit mit dem Handwerksmeister.
Die ersten Teile (3+4) gehen ca 3 Monate. Jan Feb März. In dieser Zeit gibt es Bafög.
Der nächste Kurs beginnt allerdings erst Nov. 2022
Somit bleibt für die Monate
April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober
ja Arbeitslosigkeit bestehen.
Besteht in dieser Zeit ein Anspruch auf ALG1, da vorher auch einer Bestand?
Wie ist es mit Jobs? Ich würde die Zwischenzeit gerne Nutzen um Fehlendes Wissen als "Quereinsteiger" mir an zu eignen.
- ich habe bereits mit einem Betrieb gesprochen der mir Unterstützung bietet inkl. 450€ Job (learning by doing)
Muss man Stellen annehmen obwohl man bereits eine Zusage zum Meisterkurs hat? (Ich weiß, man darf Stellen ablehnen aufgrund des Gehalts, aber das geht auch nur 3 Monate) aber wie ist es mit etwas in der Zukunft?!
Wie ist die Rechtslage, wie ist die Praxis bzw. Auf was kann ich mich vorbereiten was am ehesten Passiert.
Wie hoch ist das Alg in den Monaten April, Mai... Da davor ja Schule und Bafög ist statt Gehalt?
Wann muss man den Antrag auf ALG1 stellen für die Zwischenzeit?
Und evtl. noch gut zu wissen, ich habe gehört man kann etwas Unterstützung bekommen wenn man in die Selbständigkeit startet aus der Arbeitslosigkeit heraus. Geht das auch in meinem Fall?
Ich danke schon mal ganz dolle allen, die eine Gute Antwort haben.
2 Antworten
Selbst wenn Du ab deiner unverschuldeten Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 Monate kommst, in denen Du Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, würde kein Anspruch auf ALG - 1 bestehen, wenn Du der Vermittlung in Beschäftigung nicht min.für 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehst.
Ein 450 Euro Job bringt dich dann also auch nicht weiter, wenn es da um eine Wartezeit von einigen Monaten geht, da musst Du dich schon auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewerben.
Sicher kannst Du das, nur sollte das in einer evtl. Bewerbung nicht vorkommen.
Es ist auch nicht relevant ob Du dann eingestellt wirst oder nicht, dass kommt dann auf den Arbeitgeber an, wichtig ist nur, wenn Du Stellenangebote mit einer Rechtsbehelfsbelehrung von der Agentur für Arbeit bekommst, dass Du dich da auch bewirbst, wenn Du keinen wichtigen Grund hast dies nicht zu machen.
Alleine dein guter Wille ist hier relevant.
Danke dir für deinen Stern !
1 Wen Du Arbeitslos bist Dan steht Dir Alg 1 zu so lange Du 12 Monate gearbeitet hast!
Wen nicht Dan steht Dir Alg2 zu da wird Dir alles an einkommen ca. angerechnet!
2 Rede mit dem Arbeitsamt den, dass es wenig Arbeit in Deiner Branche gibt, ist ja auch ein guter Grund für Dich den meister zu machen, um so an Arbeit zu kommen!
Wen Du Dich Selbständige machen willst Rede, mit dem Amt, denn das hat früher sowohl die kosten für Seminare bezahlt als z. B. auch ersten 2 jahre zb Alg1 oder Alg2 weiter bezahlt! Auch solltest du dich mal mit dem Kostenlosen Existenzberater informiere Den es gibt zb ja auch die Möglichkeit ohne eigenkapiral Einen Kredit zu bekommen der 10 Jahre läuft und man nur Eine Risikolebensversicherung dafür braucht!
Aber bei Vorstellungsgesprächen etc, darf ich sehr wohl sagen, dass ich sowieso für die Meisterschule die Im November beginnt Kündigen muss, da Vollzeit, oder? Wer stellt den jemand ein mit solchen Vorraussetzungen :D