ALG I Bescheid fehlerhaft zu meinen Gunsten. Was tun?
Ich habe vor einen paar Tagen meinen ALG I Bescheid erhalten und bin der Meinung, dass er zu meinen Gunsten Fehlerhaft ist.
Ich war lange krank (vom 19.05.17-25.10.18) bin am 29.06.17 vom ALG I abgemeldet worden und habe bis einschließlich 25.10.18 bis zur Aussteuerung seitens der Krankenkasse Krankengeld erhalten.
Der Bescheid vor Krankheit gewährte mir ALG bis 02.09.18.
Arbeitsfähig arbeitslos gemeldet habe ich mich qm 26.10.18
Rechnerisch würde das ja heißen, dass mir ein Restanspruch von 2 Monaten und 3 Tagen bleibt.
Der neue Bescheid gewährt mir aber ALG I bis 26.08.19.
Krankengeldbezug wird ja nicht als Einkommen gesehen, dass den ALG 1 Anspruch erweitert, oder?
Zudem bekomme ich 100 Euro mehr im Monat, was ja auch schlecht sein kann.
Ich bin mir unsicher was tun. Einerseits hab ich keine Lust es von mir aus zu melden. Ich war in der Tat lange Krank und brauche ein wenig um mich zu sammeln.
Ich könnte damit Harz 4 vermeiden. Das fände ich natürlich gut, nicht weil ich wesentlich mehr Geld bekomme mit ALG 1 sondern weil Harz natürlich sehr viel repressiver ist.
Andererseits habe ich Angst das Geld zurückzahlen zu müssen.
Wäre der Bescheid fehlerhaft und der Agentur für Arbeit fällt es auf, beispielsweise im März, dann hätte ich ja den Antrag auf Harz 4 verpasst und müsste unter Umständen mit Rückforderungen umgehen müssen.
Wäre ich in diesem Fall zu Rückzahlungen gezwungen?
2 Antworten
Während des Krankengeldbezuges werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch die Krankenkasse gezahlt.
Dadurch entsteht ein neuer / erweiterter Anspruch auf ALG I
https://krankengeld24.de/berechnung/93-beitragspflicht-des-krankengeldes.html
Die Berechnung des Arbeitsamtes wird also richtig sein.
Immer zurück bezahlen ...was nach deinem wissen zu viel ist ! Am Ende siegt das Jobcenter und du wirst ein Schuldenberg erleiden...vermeiden kannste das jetzt !
Nunja, die Frage ist hier ob der Fehler notwendigerweise dem Empfänger ersichtlich ist.
Würde ich für den Monat November zwei Zahlungen erhalten ist das ein ersichtlicher Fehler.
Aber eine falsche Berechnung wäre doch ein Amtsversagen für das ich nicht verantwortlich bin.
Oder nicht?