ALG 1 24 Jahre wohne noch bei Eltern

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Hallo R0k87!

Das ALG I hast du dir erarbeitet. Du musst mind. 6 Monate gearbeitet haben, dann hast du Anspruch. Bei längerer Arbeitszeit verlängert sich der Anspruch evtl. Dass du bei deinen Eltern wohnst ist dabei unerheblich. Der Anspruch ist der gleiche!

Die Kürzungen gelten, wenn du ALG2 beantragen willst. Denn bis du 25 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich "verantwortlich". Ihr Einkommen wird dann zu deinem ALG2-Anspruch mit angerechnet. Verdienen sie beide gut, wirst du eventuell auch gar nichts bekommen.

Hinweis: Du solltest jetzt auch nicht einfach ausziehen. Du benötigst bis du 25 bist die "Erlaubnis" der Arge. Würdest du jetzt ausziehen, müsstest du später, wenn du ALG2 beantragst evtl. wieder zurückziehen oder würdest kein Geld bekommen. Wenn du über 25 bist, ist es egal. Solltest du dann allerdings noch zu Hause wohnen, werdet ihr alle als Gemeinschaft angesehen und das Einkommen von jedem wird in deinen Anspruch mit eingerechnet.

Freundliche Grüße wewo

Hi, danke für deine sehr ausfühliche Antwort. Hmm wegen dem ALG 2 das wird so eine Sache. Mein Vater verdient zwar nicht schlecht, dafür arbeitet meine Mutter nicht. Aber ok dass läst sich hier und jetzt nich klären denke ich ;) Zum ALG2 wirds denke ich auch nicht kommen.

Gruß R0k87

@R0k87

Mir fällt gerade ein, sollte ich ALG2 wirklich bekommen müssen, bin ich bereits 25. Dann werden die Eltern nicht mehr mitgerechnet?

@R0k87

Deine Eltern werden dann mitgerechnet, wenn du zu Hause wohnst. Denn dann bildet ihr alle zusammen eine Lebensgemeinschaft. Sollte es bei dir dazu kommen, kannst du mal nach ALG2-Rechnern googeln. Denen darfst zwar nicht 100%ig vertrauen, aber du hättest schon mal eine grobe Richtung, ob dir was zusteht.

Wenn du dann nicht zu Hause wohnst, zählt ihr Einkommen selbstverständlich nicht.

Ich drücke die Daumen, dass du schnell was neues findest! (Kenne die Situation leider auch...)

wewo

@weissewolke

Danke nochmal. Ich bin einfach mal optimistisch. In meinem Bereich ist zwar schwer aber ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen. ;)

@R0k87

In welchem Bereich bist du denn?

@weissewolke

Hauptsächlich Büro Bin gelernter Kaufm. Im Groß und Außenhandel

@R0k87

Ah, na dann Welcome im Club! :) Ich bin auch im Büro (Personal) tätig.

Weiß ja nicht, wo du wohnst... aber du findest sicher schnell was. Im Moment geht es in der Wirtschaft wieder etwas besser zu... Ansonsten nutz die Zeit, wo du Alo bist und lass dir von der Arbeitsagentur nen gescheiten Kurs bezahlen. ;) Weitere Kenntnisse sind immer wichtig und du hast keine leere Zeit im Lebenslauf. Computer-Kurs, Englisch-Kurs, SAP-Kurs... da gibt es ja zahlreiche Möglichkeiten. Musst nur wissen, was dir fehlt...

@weissewolke

Jo denke ich doch ;) Niederländisch wäre eine Idee wohne direkt an der Grenze und habe schon gesehen, dass hier viele Leute mit NL Kentnissen suchen

@weissewolke

Deine Eltern werden dann mitgerechnet, wenn du zu Hause wohnst.

Nicht, wenn er über 25 ist.
Dann bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft im Haushalt seiner Eltern und ihr Einkommen ist vollkommen uniteressant, solange sie ihn nicht freiwillig etwas geben möchten.

Info:

Das ALG I hast du dir erarbeitet. Du musst mind. 6 Monate gearbeitet haben**, dann hast du Anspruch

Das ist nicht richtig. Man muss mind. 12 Monate in den letzten 2 jahren gearbeitet haben, um 6 Monate Anspruch zu haben..

Look: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

Ich dachte man hat 12 Monate Anspruch? Hab über 5 Jahre am Stück gearbeitet. Seit 2009 Aus der Lehre aber schon vorher eingezahlt

@R0k87

Ja sag ich auch.

Blos der "Mitschreiber" hat die Aussage falsch getroffen. Er hat gesagt, man muss mindestens 6 Monate gearbeitet haben, das ist grdsl. nicht richtig..

man muss mindestens 12 Monate gearbeitet haben um überhaupt ANSPRUCH zu haben (damit das Geld fließt).

Klar, es gibt ne Sonderregelung, diese trifft aber nicht zu.

so.

FÜR DIE DAUER DES ALG BEZUGES sieht es anders aus.

Da wird 5 Jahre zurück gerechnet, d.h. es wird geschaut wie lange Du* in den letzten 5 Jahren gearbeitet* hast, dann wird in der Tabelle nachgeschaut WIE LANGE DU ALG BEKOMMST

12 Monate gearbeitet = 6 Monate lang einen Anspruch

16 Monate gearbeitet = 8 Monate lang einen Anspruch

20 Monate gearbeitet = 10 Monate Anspruch

24 Monate gearbeitet = 12 Monate Anspruch


Bei AlG 1 geht es nur nach deinem vorherigen Verdienst. Nur bei AlG 2 müssen deine Elter vorab für deinen Unterhalt aufkommen. Das gilt aber nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.