Putzfrau verliert Hausschlüssel - wer haftet?

12 Antworten

das sind enorme Kosten. Schließ lieber eine Versicherung ab. Unter den Konditionen würde ich bei dir nicht putzen!

Vielleicht solltest du nicht selber eine "Reinigungsfachkraft für Oberflächen" anstellen, sondern die Dienste einer Agentur in Anspruch nehmen. Somit beauftragst du einen selbstständigen Unternehmer, der dir denn die Reinigungsfachkraft schickt und für Schäden, die sie anrichtet, haftbar gemacht werden kann.

Stell dir mal vor, du bestellst 'nen Handwerker und der zertrümmert dir mit seiner Leiter die teure Glasvitrine. Der Unternehmer ist dafür haftbar, nicht sein Erfüllungsgehilfe.

Wenn du nun selber Arbeitgeber bist, weil du eigene Mitarbeiter einstellst (Putzfrau) und sie beschädigt etwas, dann hast du einfach Pech gehabt. Wenn du aber einen Unternehmer mit der Reinigung deiner Wohnung bauftragst und er schickt dir dafür eine Mitarbeiterin (Putzfrau) und sie beschädigt etwas (oder verliert die Schlüssel), so haftet der Unternehmer - und nicht die schlecht bezahlte Putzfrau.

Eine Alternative wäre vielleicht noch, statt einen altmodischen Zentralschlüssel zu verwenden, eine Zugangskontrolle mittels Fingerabdruck einzubauen. Dann kannst du der Putzfrau und anderen Bediensteten ggf. sogar nur zu bestimmten Zeiten Zutritt gewähren und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihren Zugang komplett sperren.

Ihren Finger wird sie schon nicht verlieren. Und sollte die Mafia ihn abschneiden - keine Angst: Moderne Zutrittskontrollen prüfen, ob der Finger noch durchblutet ist^^

Ganz toll, es kann immer passieren, dass man einen Schlüssel verliert, Dir übrigens auch! Bei einem leitenden Angestellten hätte ich gar keine Probleme solch eine Klausel in den Arbeitsvertrag mit einzubringen, doch niemals bei einer Putzfrau, es sei denn, sie wird entsprechend bezahlt oder ich sorge für eine entsprechende Versicherung. Es ist wohl besser, wenn Du Deinen Dreck selber wegmachst und nicht andere Leute damit beauftragst hinter Dir her zu putzen und aufzuräumen. Mache es selber, halte Deine Schlüssel in der Hand, sonst schmeißt Die nachher noch Deine Erbvasen auf den Boden!

Ja, wie kannst du nur verlangen, dass eine Putzfrau für ihre Versäumnisse aufkommen muss?! Sie ist nur ein armes Wesen, welchem du gieriges kapitalistisches Monster eine Arbeit für Geld anbietest. Da muss sie doch nicht für Fehler aufkommen. Garantiert nicht!

Parodie des typischen Hartz-4-Empfängers

@nocheinuhu

eine putzkraft verdient recht wenig, eine schließanlage kostet extrem viel und jeder hat doch schonmal was verlohren. das verhältniss von einkommen, kosten, arbeit und verantwortung passt nicht ganz

ihr solltet beide etwas runterkommen

fair wäre es wenn er ihre haftpflichtversicherung übernimmt (50 euro) die im schadensfall die kosten übernimmt. so haben beide seiten gewonnen

@BestOfTheWorld

Nein, es bleibt dabei. Für einen Fehler muss man aufkommen, egal ob man Putzfrau oder Beamte ist. Relative Armut darf keine Ausrede für fehlerhaftes Verhalten sein!

@nocheinuhu

Alleine schon das vorweg genommene Misstrauen ist nicht gut. Fehler können halt passieren und so manch ein mächtiger Politiker hat schon weitreichende Fehler begangen und hat es nicht selber ausbaden müssen. Natürlich ist es korrekt, dass man seine Angestellten darauf hinweist, dass der Verlust des Schlüssel immense Kosten mit sich bringt und darum extra darauf geachtet werden muss, doch wenn ich so eine Angst habe, dann sorge ich für die Absicherung oder ich lasse es gleich bleiben.

etwas unverschämt.....

sowas übernimmt auch die haftpflichtversicherung. deswegen sollte man dann so nett sein und die 50 euro sponsorn die so eine versicherung im jahr kostet

Warum unverschämt? Wer den Schaden anrichtet, muss dafür gerade stehen

@Graziano01

Und seinen Dreck macht man selber weg und hoffentlich verursachst Du niemals einen Schaden. Du verursachst Dreck und dafür musst Du auch gerade stehen - nimm den Lappen in die Hand und behüte Deine Schlüssel!

@Graziano01

wie du siehst bin ich nicht der einzige der so denkt. man kann auch vorsorge treffen und schonmal ein ersatzschlüssel anfertigen lassen. dir ist warscheinlich nicht ganz klar wieviel das leben kostet und wieviel eine putzfrau verdient

Nein. Eine Putzfrau ist Angestellte. Sie haftet dafür nicht. Genausowenig haftet sie, wenn sie beim Putzen etwas kaputt macht (z. B. eine Vase zerbricht oder der Fernseher geht zu Boden). Selbst wenn die Putzfrau so einen Vertrag unterschreibt, wird diese Klausel vor Gericht nicht anerkannt.

So ist es wohl, denn seit ein paar Jahren kann man eine Putzfrau nicht mehr "so nebenbei" beschäftigen.

Zur Klarstellung: Man muss eine Putzfrau steuer-, sozialversicherungs- und unfallrechtlich anmelden, und hat dadurch letztendlich den Status eines Arbeitgebers. Dies schlägt bis auf die Haftung durch, gegen die sich der Arbeitgeber entsprechend versichern kann.

Fazit: Der AG sollte sich nicht auf eine evtl. vorhandene PHV der Arbeitnehmerin verlassen, wobei man die Leistungsverpflichtung der PHV sehr genau prüfen müsste. Von der AN selbst dürfte im Rahmen einer Regressforderung wenig zu holen sein.