Lohnabrechnung bei Beschäftigungsverbot?

3 Antworten

dein beschäftigungsverbot wird im rahmen des mutterschutzgesetzes ausgesprochen, also bekommst du lohn im rahmen dieses gesetzes. das ist was ganz anderes als die - auch im rahmen des mutterschutzgesetzes - festgelegte mutterschutzfrist von 6 wochen vor und 8 bzw. 12 wochen nach der geburt.

mutterschutzlohn ist somit vollkommen in richtig, du bekommst lohn im rahmen des Mutterschutzgesetzes.

Ok. Daran hatte ich gar nicht gedacht! danke

nebenbei: ab dem zeitpunkt der bekanntgabe der schwangerschaft beim arbeitgeber stehst du unter dem Mutterschutzgesetz.

Was da steht ist eigentlich egal. Evtl. hat deren Programm keine andere Vorlage dafür. Solange die Abrechnung selbst stimmt, ist das letztlich egal. Ungünstig formuliert ist es schon.

nein, es ist vollkommen richtig formuliert.  ersatzlohn im rahmen des mutterschutzgesetzes nennt man nunmal mutterschutzlohn.

Siehste. Wieder was gelernt. :-)

Warum rufst du nicht in der Personalabteilung an??

Weil ich erst wissen will, ob das überhaupt notwendig ist ;)

Anrufen und korrigieren lassen