Lohnfortzahlung bei Wiedereingliederung

5 Antworten

Ich kann Dir dazu mal was aus dem Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde zitieren. Da steht zum § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz : Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall:

"Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich unteilbar. Damit kann es eine Teilarbeitsunfähigkeit nicht geben. Damit besteht die Arbeitsunfähigkeit auch dann fort, wenn ein AN grundsätzlich in der Lage wäre, einen Teil seiner vertraglichen Verpflichtungen trotz der Erkrankung zu übernehmen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es über die Erbringung von Teilleistungen eine einvernehmliche Verständigung zwischen AN und AG gibt und wenn die auf dieser Grundlage erbrachte Tätigkeit ohne negativen Einfluss auf den Genesungsprozess ist."

Dass sich die Krankenkasse weigert zu bezahlen ist verständlich. Du bist nicht krankgeschrieben und die 6 Wochen des AG sind auch nicht vorbei. Warum solltest Du von der Kasse Geld bekommen?

Wenn Du noch nicht gesund genug bist, Deine volle Arbeitsleistung zu erbringen, lass Dich krankschreiben. Dann muss der AG bezahlen und Du kannst ihm mit einigen Stunden Arbeit pro Tag noch einen Gefallen tun. Er ist ja bis zum Ablauf der 6 Wochen sowieso zur Zahlung verpflichtet, ob Du nun stundenweise kommst oder gar nicht

Pirkko 
Fragesteller
 10.12.2012, 17:16

Danke für Deine Antwort! Der Kasse mache ich auch keinen Vorwurf, das ist völlig klar, dass die in den ersten 6 Wochen nicht einspringt. Es geht eben darum, dass der AG seine Verpflichtung nur bei komplett Krankschreibung einsieht, aber nicht bei der Wiedereingliederung.

Das Problem ist ja auch: wenn cih mich komplett krankschreiben lasse und trotzdem hingehe, dann kann ich ja bei evt. Unfall Probleme mit der Krankenkasse kriegen (und wie leicht passiert was bei dem derzeitigen Wetter). Das möchte ich natürlich auch nicht riskieren.

Hexle2  10.12.2012, 17:57
@Pirkko

Es ist ein Märchen, dass der AN nicht versichert ist, wenn er trotz Krankschreibung arbeitet. Du kannst ja bei der Krankenkasse nachfragen, aber die wird Dir m.E. auch nichts anderes sagen.

Hallo Pirkko,

normalerweise wird so eine stufenweise Wiedereingliderung erst nach längerer Krankheit gemacht, wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung vorbei sind und bereits Krankengeld gezahlt wird. Der Arbeitgeber muss dem Wiedereingliederungsplan vom Arzt vorher zustimmen. Wenn er das nicht gemacht hat, würde ich erst die Arbeit wieder aufnehmen, wenn ich voll einsatzfähig bin, und mir daher erst mal die vollen 6 Wochen zahlen lassen. Die geleisteten anteiligen Arbeitsstunden muss er auf jeden Fall zahlen. Wegen der restlichen Stunden würde ich mich kostenlos beim Arbeitsgericht oder von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dass Du Dich verarscht fühlst, verstehe ich sehr gut. Schließlich bemühst Du Dich um eine schnellstmögliche Rückkehr an Deinen Arbeitsplatz. Vielleicht will der Dich loswerden?

Viel Glück und gute Besserung!

Pirkko 
Fragesteller
 10.12.2012, 15:38

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, ich weiß, dass das sehr ungewöhnlich ist. Der Punkt ist, dass ich ab nächste Woche ohnehin Urlaub habe, aber wenigstens ein bisschen dieses Jahr noch arbeiten wollte, um meine Chefin nicht komplett hängen zu lassen ( wir sind nur zu zweit). Für sie war das auch kein Problem. Die Personalabteilung stellt sich quer. Weniger, um mich loszuwerden als aus purem Geiz, weil sei jegliche Möglichkeit nutzen, Kosten zu sparen.

Das mit der vorherigen Zustimmung wusste ich nicht; das ist natürlich sehr doof gelaufen. Meine Ärztin meinte trotz mehrmaliger Nachfrage, dass ich quasi nur das OK von meiner Chefin brauche.

Ich hatte angedacht, ob ich mich nicht ab morgen direkt wieder ganz krankschreiben lasse- aber ich fürchte, das wird mir dann erst recht negativ und evt. sogar als Arbeitsverweigerung ausgelegt, oder?

Federschweif5  10.12.2012, 16:05
@Pirkko

Hallo Pirkko, wenn Du Angst haben musst, dass Du kein Entgelt für Deine Arbeit bekommst, kann Dir doch egal sein, ob Dir Deine Krankheit als Verweigerung ausgelegt werden könnte! Das ist nämlich kompletter Unsinn! Wenn Du aber unbedingt arbeiten willst, dann versuche auch mit der Personalabteilung über Deinen Wiedereingliederungsplan zu sprechen, ein nachträgliches Einverständnis zu erreichen, und gebe denen Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass sie zahlen müssen. Gibt es in dieser Firma einen Betriebsrat? Eine Hand wäscht die andere!

Die Wiedereingliederung nach einer dreiwöchigen Arbeitsunfähigkeit ist recht ungewöhnlich,und bedarf sicher einer vorherigen Absprache mit dem Arbeitgeber.

Erkundige dich nach deinen Rechten,wenn vorhanden,beim Betriebsrat oder bei der entsprechenden Gewerkschaft.

Pirkko 
Fragesteller
 10.12.2012, 15:33

Weder Gewerkschaft noch Betriebsrat...

Grundsätzlich gilt - innerhalb der 6 Wochen ist der Arbeitgeber ohne wenn und aber in der Fortzahlungspflicht - erst nach Ablauf hat er bis zur Genesung nichts mehr mit dem Gehalt am Hut... es wäre also ggf die Zahlung einzuklagen wenn er nicht einlenkt.

Würdest du keine Wiedereingliederung machen, müsste er sowieso zahlen obwohl du nicht da bist, also ist sein Argument wohl die Ausgeburt von zuviel Glühwein in der Mittagspause

Für eine Wiedereingliederung ist man mE weiterhin AU geschrieben. Versicherungsrechtlich sehe ich da keine Probleme.

Schliesslich kommt die Eingliederung ja von der Ärztin.