Rückzahlung 13. Monatsgehalt bei befristetem Arbeitsvertrag?
Folgende Sachlage:
Ich bin seit 1.09.2014 bei meinem AG beschäftigt. Der Vertrag ist befristet bis zum 29.02.2016. Seit Mai 2015 befinde ich mich im Beschäftigungsverbot ( Ausgestellt vom AG da diesem meine Schwangerschaft nicht recht war ) Mir steht laut Vertrag ein 13. Monatsgehalt zu ( Welches ich nicht mal bekommen habe) Ich habe allerdings eine Rückzahlungsklausel im Vertrag enthalten. Wenn ich innerhalb von 4 Monaten nach Fälligkeit aus dem UN ausscheide muss ich das 13. Gehalt zurückzahlen.
Ist die ganze Angelegenheit rechtens? Kann ich irgendwas unternehmen um das Gehalt doch behalten zu können? Normalerweise ist solch eine Klausel doch zum Schutz des AG gedacht damit der Arbeitnehmer nicht so schnell aus dem UN ausscheide aber ich habe ja keine andere Wahl da mein Vertrag nicht verlängert wird.
1 Antwort
Nein, das ist nicht rechtens, da dies bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine unangemessene Benachteiligung des AN darstellt. Die Klausel kann nur bei unbefristeten Verträgen angewand werden wobei i.d.R der AN auch noch aus eigenem Antrieb oder schuldhaft verlassen muß.
Das sehe ich anders! Wenn die o.g. Klausel seinerzeit im Arbeitsvertrag beidseitig vereinbart worden ist, ist sie gültig und auch wirksam..
Das sog. "13. Monatsgehalt" (manchmal auch Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung genannt) hat sowohl Vergangenheits- als auch Zukunfts-Charakter. Dies wurde auch immer wieder von Arbeitsgerichten in deren Urteilen bestätigt.
Sollte die Fragestellerin die gennante Zahlung Ende 2015 erhalten haben, so muss sie diese zurückzahlen.