Rückzahlung 13. Monatsgehalt bei befristetem Arbeitsvertrag?

1 Antwort

Nein, das ist nicht rechtens, da dies bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine unangemessene Benachteiligung des AN darstellt. Die Klausel kann nur bei unbefristeten Verträgen angewand werden wobei i.d.R der AN auch noch aus eigenem Antrieb oder schuldhaft verlassen muß.

Das sehe ich anders! Wenn die o.g. Klausel seinerzeit im Arbeitsvertrag beidseitig vereinbart worden ist, ist sie gültig und auch wirksam..

Das sog. "13. Monatsgehalt" (manchmal auch Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung genannt) hat sowohl Vergangenheits- als auch Zukunfts-Charakter. Dies wurde auch immer wieder von Arbeitsgerichten in deren Urteilen bestätigt.

Sollte die Fragestellerin die gennante Zahlung Ende 2015 erhalten haben, so muss sie diese zurückzahlen.