Änderung eines Bebauungsplans einfach so möglich?

6 Antworten

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". Ein Änderungsverfahren verläuft grundsätzlich genau wie ein Aufstellungsverfahren. Auch hierfür sind alle Verfahrensschritte einzuhalten. Aufgrund des Aufwandes werden Änderungsverfahren gerne umgangen; einzelne Änderungswünsche führen daher selten zu Planänderungen. Wenn sich aber aufgrund mehrerer oder gehäufter Anfragen ein Bedarf abzeichnet, werden sie in der Regel in die Wege geleitet. So kann es geschehen, dass es Bebauungspläne mit dritten, vierten und mehr Änderungen gibt. Je nach Gewicht der Änderungen, z. B. wenn die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, sieht das BauGB die Möglichkeit des „vereinfachten Verfahrens“ vor. Dabei können einige Verfahrensschritte entfallen oder verkürzt werden (s. § 13 BauGB)."

wikipedia

Also kann eine Gemeinde nicht einfach mal so den Plan ändern um Ärger seitens der Anwohner zu umgehen, die sich an die Vorgaben gehalten haben! Es wird gebaut nach Lust und Laune und die Gemeinde nimmt es stillschweigend hin! Was würde passieren, wenn jemand diesen Missstand melden würde?

teardrop1109  24.09.2012, 17:25

Wenn das so ist, käme das Bauordnungsamt ins Spiel. Das wäre in dem Fall der Ansprechpartner. Und nein, eine Gemeinde kann nicht einfach mal so einen B-Plan ändern. Ich arbeite in einem Bauamt und weiß genau, was das für ein Sachstand ist. Wie gesagt, wenn es da zugeht wie auf einem Jahrmarkt;-), dann wende dich an das Bauordnungsamt des Landkreises. Allerdings kann man als (zukünftiger) Bauherr auch immer eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebeauungsplanes beantragen. Wird die genehmigt, dann kann man sozusagen am B-Plan vorbei etwas bauen. Das sollte aber immer eine Ausnahme und nicht die Regel sein.

schnukkelt 
Fragesteller
 24.09.2012, 18:03
@teardrop1109

Dann hätte die Gemeinde aber bereits viele "Befreiungen" erteilt in dieser Siedlung! Kann es Folgen für die Gemeinde haben von höherer Stelle???

Zur Änderung eines Bebauungsplanes gibt es ein genau vorgeschriebenes Verfahren. Die Änderungen müssen zunächst erarbeitet, abgewägt und schlussendlich von den entsprechenden Gremien, wie Bauausschuss, Stadtrat beschlossen werden (grobe Kurzfassung). Dazu gehört auch, dass die Änderungen öffentlich ausgelegt werden, damit jedermann Einsicht nehmen kann (erfolgt bei uns im Bauamt). Ich habe hier eine ganz grobe Übersicht darüber gegeben, wie es bei uns abläuft.

Die Vorschriften zur Aufstelllung und Änderung eines Bebauungsplanes sind im Baugesetzbuch (BauGB) ausführlich festgelegt. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, die die umfangreichen Verfahren sorgfältig durchführen muss.

Der Stadtrat muß zustimmen - und die Änderungen müssen (vor der Verabschiedung) öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt werden, damit Bürger Einspruch erheben können. Ist das nicht geschehen, so ist die "Änderung" hinfällig.