Kann Gemeinde Antrag auf Bebauungsplanänderung ablehnen, obwohl das Grundstück eindeutig im Bebauungsplan als Baugrundstück gekennzeichnet ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lieber Fragesteller,

der Bürger hat kein Recht auf die Aufstellung, Aufhebung oder die Änderung eines Bebauungsplans. Dieses Recht liegt in der Planungshoheit der Gemeinde und somit des Gemeinde- oder Stadtrates.

Rechtlich gibt es nun mehrere Möglichkeiten zu versuchen, den eigen Willen durchzusetzen.

1. Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan beim (Ober-)Verwaltungsgericht gem. §47 VwGO. Dies geht allerdings nur

- in der jeweiligen Frist,

- wenn du nicht präkludiert bist (also dich im B-Plan-Verfahren in der Offenlage bereits gegen die "fehlende" Festsetzung des Baufensters geäußert hast)

- du antragsbefugt bist

- etc.

2. Antrag auf Befreiung von der Baufenster-Festsetzung des B-Plans gem. §31 Abs. 2 BauGB.

3. Bei Versagen der Befreiung Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde und ggf. Klage beim Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch nicht erfolgreich war.

Das sind juristisch gesehen und grob erklärt die Möglichkeiten, die du hast.

Zuerst würde ich die Befreiung beantragen, bzw. diese Frage kostengünstig per Bauvoranfrage klären. Diese ist auch dem Widerspruch bzw. Klageweg zugänglich.

Ich gehe mal davon aus, dass die Frist für eine Normenkontrolle bereits verstrichen ist.

Ob ein Befreiungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, kann ich nicht beurteilen ohne die Details und vor allem die Begründung des B-Plans zu kennen.

Hierzu kann dich aber ein Stadtplaner oder auch ein baurechtlich versierter Architekt entsprechend beraten.

mfg

C

Selbstverständlich kann der Aufsteller des Bebauungsplan das so machen. Es wird ganz sicher einen Grund haben, warum kein Baufenster dort vorgesehen ist. Die Gemeinde verkauft ja lieber ein Grundstück mehr, als eines weniger. Klagen kannst du natürlich gegen alles und jeden, wenn du Kohle genug und Zeit genug hast.

Bebauungsplan - Fluch oder Segen. Leider berechtigt er nicht zum willenlosen Bauen sondern sieht eine Menge Einschraenkungen fuer den Bauherren vor. Die Gemeinde will so auf das Wachstum und Aussehen Einfluss nehmen (nur niedrige Haeuser, alle in einer Flucht...). DIe rechtlichen Moeglichkeiten hat Dir CSchreine schon erlaeutert. Viel machen kannst Du da nicht