Grundstück in der Mitte teilen und zweites Grundstück erschließen - aber wie?

6 Antworten

Zunächst musst du am zuständigen Bauamt nachfragen ob eine Bebauung in zweiter Reihe gestattet ist. Wenn ja, dann ist der nächste Schritt zum Notar um a) das Grundstück zu teilen und um b) eine entsprechende Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen, die es ermöglicht, die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen durch das vordere Grundstück zu verlegen und auch eine geeignete Zuwegung zu sichern. Ab der Grunsstücksgrenze wird die Gemeinde keinerlei Kosten für die Verlegung der notwendigen Leitungen übernehmen, das ist Sache des Bauherrn. Ist das alles über die Bühne, könnt ihr einen Architekten mit der Planung beauftragen, vorher würde ich in dieser Richtung nichts unternehmen.

Die Teilung muss dem geltenden Baurecht entsprechen; d.h. das hintere Grundstück muss an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen und ist nur bebaubar, wenn es einem Bebauungsplan entspricht.

Erst dann vermessen lassen (Vermessungs-/Katasteramt oder ö.b.V.I.), dann Grundbucheintragung über Notar.

Ist also nur etwas für Fachleute!!

Eine Gundstücksteilung muss katatermäßig erfolgen udn dann wird ein Extra-Grundbuchlbatt erstellt .... die Frage ist auch, ob man hinten überhaupt bauen darf (z.B. wo verläuft die Baulinie) - mal bei der Gemeinde / Stadt nachfragen oder im Bebauungsplan nachsehen (lassen)

Die Erschließung des hinteren Grundstücks ist Privatsache, die Stadt Gemeinde ist nur für die Verlegung bis zum Grundstückrand zuständig .... außerdem müsste ggfls. eine Wegerecht (und Leitungsrecht) eingeräumt werden, sodass man das hintere Grundstück immer erreichen und versorgen kann (auch wenn voren mal der Eigentümer wechselt)

Ist die Bebauung auf dem hinteren Grundstück erlaubt? Das ist längst nicht immer der Fall.

Die Kosten für die Erschließung trägt der Grundstückseigentümer. Auf dem vorderen Grundstück wird eine Baulast eingetragen.

Wie groß ist denn das gesamt Grundstück?

Das wirst du selber zahlen müssen und auf dem ersten Grundstück wird eine Baulast eingetragen werden.