kann die Gemeinde einen bestehenden Bebauungsplan nur für ein Bauvorhaben den Bebauungsplan ändern
Hallo, ich habe nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan ein EFH gebaut. Nun will ein Investor nebenan ein Pflege und Altenheim bauen. Dazu ändert nun die Gemeinde nur für dieses Bauvorhaben, d. h. nur für diese eine Flur-Nr. im Mischgebiet den Bebauungsplan so, dass für dieses Heim nun 3-Geschoßig, anstatt 2-Geschoßig gebaut werden darf und vermindert noch dazu die Abstandsflächen zu den Nachbarn. Damit erhöhen sich die Wandhöhen um fast 5 Meter und ich lebe dann im Schatten dieses Blocks.
Dürfen denn die denn das so ohne Weiteresm nur für eine Flur-Nr. den Bebauungsplan so ändern? Bitte um baldige Antworten, da die Auslegung des Bebauungsplans gerade beginnt. Danke
2 Antworten
Ja, die Gemeinde kann den BPl ändern oder Befreiungen von ihm genehmigen.
Die durch das öffentliche Recht geschützten Belange der Nachbarschaft dürfen aber dadurch nicht beeinträchtigt werden; deshalb kannst du die Entscheidungen der Gemeinde gerichtlich überprüfen lassen.
Aber: Wenn Du den Prozess verlierst wird es wegen der Höhe des Streitwertes sehr teuer!!!!
du kannst im Bauausschuss Widerspruch mit aufschiebender Wirkung einlegen. Sollte das nicht fruchten dann Anwalt und klagen
Nee, der Bauausschuss ist keine Behörde, die Widersprüche entgegennimmt. Völliger Unsinn.
Widerspruch kann man nur gegen eine Verfügung oder eine Satzung/Gesetz einlegen, und das geht erst, wenn die Gemeinde den Bebauungsplan rechtswirksam beschlossen und Veröffentlicht hat.