Änderung - Anzahl - Wohneinheiten?

1 Antwort

Wenn die Anzahl der Wohungen vergrößert wird oder aus einer "Einliegerwohnung" eine separate Wohnung gemacht wird, bedarf dies einer Baugenehmigung. Schon wegen des Nachweises zusätzlicher Stellplätze für PKW.

Welches Baugenehmigungsverfahren im konkreten Fall erforderlich sind richtet sich nach den unterschiedlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.