ADAC Unfallversicherung gültig für Beinbruch?

3 Antworten

Grundvoraussetzung ist, dass der Beinbruch durch einen Unfall entstanden ist.

Der Tarif US40 bezahlt dann für einen solchen Fall:

15€ "Gipsgeld" pro Tag für max. 10 Tage bei Arbeitsunfähigkeit durch den Knochenbruch.

15€ Krankenhaustagegeld (mit anschließend Genesungsgeld) für max. 20 Tage, wenn du stationär behandelt wurdest.

Alles andere kommt dann nur bei einer schwereren Verletzung in Betracht. Wenn es ein unkomplizierter Bruch ist der gut verheilt, ist auch ein Dauerschaden (und damit Leistung für einen Invaliditätsgrad) eher unwahrscheinlich aber das kann hier natürlich keiner sicher einschätzen.


Kommt drauf an, wie das Bein gebrochen wurde (höchstwahrscheinlich war es aber wohl wirklich ein Unfall nach Definition) und was der Tarif tatsächlich einschließt.

Eine Unfallversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn sich eine Invalidität einstellt. Ein gebrochenes Bein ansich wird noch keine Invalidität hervorrufen.

Möglicherweise sind aber Beinbrüche (oder andere Vereinbarungen) gesondert eingeschlossen. Da am besten mal den Tarif durchlesen oder noch einfacher: frag den Versicherungsmenschen, bei dem du die Versicheurng abgeshclossen hast.


.... nein, natürlich nicht, es sei denn, es wurde so vereinbart.

Meine leistet bei Knochenbrüchen eine Sofortzahlung von bis zu 3.000 EUR. Ich bin aber nicht bei den gelben, die ja vor so einem Abschluß auch noch ein üppiges Eintrittsgeld benötigen.