Welche Ansprüche habe ich nach einem Arbeitsunfall? Was kann ich bei einer Unfallversicherung beantragen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

für die ersten 6 Wochen gibt es Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

ich gehe mal nicht davon aus, dass der Nebenjob mehr als 450 Euro brutto pro Monat einbringt - also ein Minijob ist. bei Minijobs besteht kein Anspruch auf Krankengeld (nennt sich bei Arbeitsunfällen übrigens Verletztengeld).

du schreibst dass es ein Nebenjob ist. meinst du damit nur, dass es Minijob ist? dein ein NEBENjob setzt voraus, dass man noch einen Hauptjob hat.

also Butter bei die Fische. hast du einen Nebenjob oder einfach nur einen Minijob?

denn wenn es tatsächlich ein Nebenjob neben einer Hauptbeschäftigung ist, dann wird dieser Fall etwas komplizierter.

Es handelt sich um einen Nebenjob, wo es passiert ist. Dort verdiene ich mir noch etwas Geld nebenbei zu. In meinem Hauptberuf erhalte ich ca. 1700 € netto.

Für den Nebenjob erhält sie Verletztengeld der BG auch über die 6 Wochen hinaus. Da zahlt sie als Arbeitnehmerin ja gar keinen Beitrag.

Ist dieser Arbeitsunfall ordnungsgemäß der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet worden? Auch als Minijobber bist du in der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Diese zahlt zuerst die Heilbehandlung und eine evtl. notwendige Reha..

Stellst sich ein Dauerschaden heraus, hast du Anspruch auf eine Unfallrente. Die Höhe dieser rente richtet sich nach deinem letzten Verdienst vor dem Unfall.. Bei 5.400 Jahreseinkommen wäre eine Vollrente 2/3 dieser Summe also 3.600 € Jahresrente.

Bei einer Schädigung von 20 % betrüge die monatliche Rente 60,00 €

Ja, der wurde der BG gemeldet 

Bist Du in diesem Nebenjob versicherungspflichtig angemeldet? Dann muß dieser Arbeitsunfall schnellstmöglichst bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Diese veranlaßt weitere Untersuchungen, ist wichtig, falls bleibende Schäden zurückbleiben! Der Lohn muß vom Arbeitgeber weitergezahlt werden bis zu 6 Wochen, danach zahlt die Krankenkasse. Die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft rechnen miteinander ab. Deiner privaten Unfallversicherung mußt Du ebenfalls sofort den Unfall melden. Hier hast Du Ansprüche, die Du vertraglich geregelt hast und in Deiner Police stehen! Ganz wichtig ist aber, bei beiden Versicherungen, dass Du umgehend den Unfall meldest, da Du sonst Deine Ansprüche verwirkst!

Zunächst einmal bist Du in der gesetzlichen Lohnfortzahlung drin. Ob die nun über Deinen Arbeitgeber oder der Berufsgenossenschaft erfolgt, sollte für Dich eigentlich zweitrangig sein.

Was hat Deine private Unfallversicherung nun damit zu tun? Leistungen werden hier über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) abgerechnet.

Natürlich muß dieser Arbeitsunfall auch der privaten Unfallversicherung gemeldet werden - dieser Unfallschutz gilt doch rund um die Uhr und weltweit!

Bezüglich deiner privaten Unfallversicherung kommt es darauf an, was für Leistungen versichert sind