Zahlt eine Unfallversicherung, wenn man Opfer von einem Raubüberfall (mit Körperverletzung) wird?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja also ich kann da nicht so ohne Weiteres den anderen zustimmen. Es fällt zwar allgemein unter den Unfallbegriff an sich ABER Schlägereien Raubüberfall etc. sind in vielen privaten Unfallversicherungen ausgeschlossen (siehe Versicherungsbedingungen) Da ich selbst bei einer Versicherung arbeite kenne ich mich hier aus - wir haben erst kürzlich ein neues Tarifwerk bekommen - in diesem Tarifwerk wurden eben genau solche Fälle mit eingeschlossen - ergo waren Sie zuvor nicht mitversichert. Und nein ich arbeite nicht für die ERGO Versicherungsgruppe :)

Hab da meine Zweifel - es heißt Unfallversicherung und nicht Überfallversicherung.

Musst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenn aus dem Raubüberfall bleibende Körperschäden resultieren oder andere, eine Leistung begründende Umstände (z.B. stationäre Behandlung = Zahlung eines evtl. vereinbarten Unfall-Krankenhaustagegeldes) eingetreten sind, leistet die private Unfallversicherung dafür. Grundsätzlich erfüllt ja ein Körperschaden aus einem erlittenen Raubüberfall die Kriterien des Unfallbegriffes. Wichtig: Die Unfallversicherung umgehend informieren!

unfall ist: "ein plötzlich, unerwartet, von außen, unfreiwillig auf den körper einwirkendes ereignis". demnach fällt auch ein schlag, schuss usw. unter diese ereignisse und damit unter den versicherungsschutz in einer unfallversicherung. ausnahme sind nur kriege oder kriegsähnliche ereignisse.

sofern bleibende schäden zu befürchten sind solltest du den vorgang umgehend deiner unfallversicherung melden.

angabe unter dem vorbehalt, daß "deine" unfallversicherung nicht besondere ausschlüsse hat, ich kenne die bedintgungen nicht.

also einfach mal melden