ADAC Mitgliedschaft-Hilfe!

12 Antworten

Hallo Jannii, es sollte dir eine Lehre sein, in solchen Situationen niemals Verträge abzuschließen. Aber um Sicher daraus zu kommen, solltest du dir einen Anwalt zu Rate ziehen.LG.KH.

Kandahar  29.07.2014, 08:44

Der Anwalt würde sehr viel mehr kosten, als die Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin.

imager761  29.07.2014, 08:48
@Kandahar

Zumal der an dem Sachverhalt auch nichts ändert, dass nach 12 Monaten eine kostenpflichtige Mitgleidschaft begründet ist - man soillte schon lesen, was man unterschreibt.

Auch eine Trunkenheit ist eine schlechte Ausrede.Vor einen Jahr hättest Du widerrufen können Jetzt kannst Du nur Kündigen..

Das ich angetrunken war habe ich angemerkt weil der Vertrag dann theoretisch gar nicht gültig gewesen ist.

Kuestenflieger  29.07.2014, 08:47

Das ding hast aber über 24 Monate nicht beanstandet , also stillschweigend anerkannt . Jetzt zahlen - sonst wird es noch teurer - und sofort zur nächsten Fälligkeit kündigen .

Kandahar  29.07.2014, 08:48

Ob du damals angetrunken warst, lässt sich jetzt nicht mehr beweisen und es interessiert hier auch nicht.

Warg1  29.07.2014, 09:10
@Kandahar

Vor allem: so ein Argument nach 12 Monaten. Man kriegt ja auch nie irgendwelche Infos vom ADAC, die man sich mal angucken würde.

Nur weil jemand einem sagt, dass etwas kostenlos ist, sollte man trotzdem mal den Vertrag durchlesen. Das 1. Jahr war für dich kostenlos und wenn du in der Kündigungsfrist von diesem einen Jahr nicht gekündigt hast, dann wird der Vertrag automatisch weiterlaufen aber dann kostenpflichtig. Du hast keine Wahl als diesen Betrag zu zahlen und dann aber diesen auch gleich zu kündigen damit dir nächstes Jahr nichts mehr abgebucht wird. Beim nächsten Mal mehr auf das kleingedruckte achten. Und das mit dem angetrunken zählt leider auch nicht, da du ja nicht das ganze Jahr angetrunken warst und durchaus Zeit hattest dir das ganze mal durchzulesen.

Sich da nach einem Jahr mit Suff beim Abschluss herauszureden, wird kaum klappen.

Du dürftest danach Vertragsunterlagen erhalten haben, aus denen auch Angaben zu Kosten hervorgingen.

Sicher ist in diesen Unterlagen auch eine Widerrufsbelehrung enthalten gewesen, da dieser Vertrag über eine Art Drückerkolonne zustande kam, die Dich aktiv angesprochen hat - sollte die fehlen, könntest Du argumentieren, dass die Widerrufsfrist nie gültig begonnen hat und jetzt noch widerrufen.

Erstens nehme ich an, dass der ADAC schlau genug war, so etwas mitzugeben, zweitens wäre auch das immer noch sehr dünnes Eis.