ADAC: Abschleppkosten werden nicht erstattet trotz ADAC-Mitgliedschaft?

4 Antworten

der ADAC hat keine eigenen werkstätten,höchstens vertragswerkstätten.wichtig es gilt was in deinem vertrag(schutzbrief) steht,erst das kleingedruckte lesen und schauen was du unterschrieben hast.

Yasin14 
Fragesteller
 05.04.2018, 11:57

Vielen Dank. Ich habe nichts unterschrieben, weil das ganze per Telefon abgewickelt wurde.

Dabei steht auf der Homepage vom Adac das kosten bis zu 300 erstatten werden.

Was auf irgendeiner Internetseite steht ist vollkommen irrelevant, es wird Schutz ausschließlich basierend auf den Vertrags-/Mitgliedschaftsbedingungen gewährt.

weil das nicht auf einer öffentlichen Straße passiert ist sondern ein Fußgängerüberweg sei.

Dann schauen wir doch mal worauf sich das bezieht.

Die Regelungen für eine Bergung besagen "Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in Deutschland von der Straße abgekommen und kann nur unter besonderem technischen Aufwand zum Abschleppen oder zur Weiterfahrt bereitgestellt werden."

Bei allen Arbeiten bis das Auto auf dem Abschleppwagen steht handelt es sich um Bergung. Diese Kosten sind in der Tat nicht gedeckt, falls du nicht von der Straße abgekommen bist. Ob das der Fall ist kann hier keiner einschätzen.

Die Regelungen für das Abschleppen besagen hingegen "Ein geschütztes Fahrzeug ist aufgrund einer Panne oder eines Unfalls in Deutschland nicht mehr technisch fahrbereit." Diese Definition ist zweifelsohne erfüllt. Die eigentlichen Abschleppkosten sollten also ersetzt werden, wobei diese natürlich nur einen Bruchteil der 760€ ausmachen.

Du solltest also verlangen, dass der Rechnungsbetrag für das Abschleppen separat ausgewiesen wird und dann die Erstattung dieses Betrags verlangen.

Yasin14 
Fragesteller
 05.04.2018, 11:56

Vielen Dank, für die detaillierte Hilfe. Es mag sein, dass es hierbei um eine Bergung handelt. Dennoch möchte ich noch sagen, dass das Fahrzeug voll funktionsfähig war nicht mal einen Kratzer getragen hat. Also die Regel mit der Bergung wurde auch nicht richtig erfüllt. Eigentlich wollte ich nur das Fahrzeug von den Treppen befreien lassen und dann weiterfahren, weil eben kein Schaden (habe es auch in die Werkstatt danach gefahren und überprüfen lassen). Dazu hat der ADAC-Typ gemeint, dass das nicht gehe und das Fahrzeug in die Werkstatt müsse. Ok sage ich und zeige ihm die Werkstatt gleich um die Ecke. Geht nicht sagt er und fahrt mit dem abgeschleppten Auto in seinen Hof 15 km entfernt. Auto steht 3 Tage lang im Hof und allein dafür 50 Standgebühr gezahlt, weil die am Samstag nicht offen haben. Kannst du dazu noch was sagen? Danke.

NamenSindSchwer  05.04.2018, 12:03
@Yasin14

Wie erwähnt wird die Bergung den Großteil der Kosten ausmachen.

Wenn das Fahrzeug nun eigentlich fahrbereit war wäre das Abschleppen nicht nötig gewesen und wird somit eigentlich auch nicht erstattet. Aber wenn der "ADAC-Typ" der Meinung war, dass das Abschleppen notwendig ist sollte das eigentlich erstattet werden. Der wird ja auch einen Grund für das Abschleppen notiert haben. "Notwendige Sicherungs- und Einstellkosten" sind erstattungsfähig und sollten also reguliert werden (hier kommt dann die 300€ Grenze zum tragen).

Yasin14 
Fragesteller
 05.04.2018, 12:11
@Yasin14

Dazu muss ich noch sagen, dass die Hinfahrt zu Unfallstellstelle von seinem Hof für die 15 Km fast 50 min gedauert hat und das Fahrzeug nur 3 Treppenstufen runtergefahren habe und in 10 min wider befreit war und für die Rückfahrt wider eine halbe Stunde gedauert hat (laut Rechnung hat er eineinhalb Stunden für die ganze Aktion gebraucht) was einfach nicht sein kann. Das wären maximal 40 min. gewesen und ich sehe halt nicht ein, dass für eine einfache Bergung so eine hohe Summe dabei rauskommt.

Ja.

Ein Anwalt!

Was genau steht denn auf der Rechnung?
Das Problem dürfte sein, dass es kein reines Abschleppen von einer Öffentlichen Straße sondern ein Bergen (von einem Privatgelände) abseits der Straße war. Das ist in der Regel nicht mit abgedeckt. Dass eine andere als die gewünschte Werkstatt angefahren wurde ist eine andere Sache. Da könnten unter Umständen die Kosten für ein verbringen in die Ursprünglich gewünschte und nähere Werkstatt geltend gemacht werden.

Yasin14 
Fragesteller
 05.04.2018, 11:45

Auf der Rechnung steht halt die einzelnen Leistungen, wie Nacharbeit bei Bergungskraft. Aber wie schon gesagt die nächste Werkstatt war gleich um die Ecke und dahin hat er das Auto nicht gebracht. Stattdessen wurde das Fahrzeug in ein 15 km entferntes Dorf gebracht. Man muss auch sagen ich wollte auch nur das der ADAC das Fahrzeug von den Treppen befreit. Das Auto war voll funktionsfähig hatte nicht mal einen Kratzer gehabt. Das hätte mich dann nicht so viel gekostet

Ontario  13.11.2018, 07:23
@Yasin14

Wenn das Auto voll funktionsfähig gewesen ist, dann hätte ich nur die Bergung zugelassen und wäre dann mit dem Fahrzeug weitergefahren.

Schliesslich bist du der Eigentümer des Fahrzeugs und bestimmst, welche Leistungen du akzeptierst und welche nicht.

Wenn ich dem Abschleppdienst sage, dass das Fahrzeug in die 1 km entfernte Werkstatt zu fahren ist, dann hat der Abschleppdienst das zu akzeptieren und darf nicht willkürlich eine weitere Strecke bis zu einer anderen Werkstatt bestimmen.

Bei mir wäre das mit Sicherheit anders gelaufen. Hatte auch schon zweimal das Pech, dass mein Auto abgeschleppt werden musste. In einem Falle versagten die Bremsen nach einer Inspektion, weil man in der Werkstatt vergessen hatte, Bremsflüssigkeit nachzufüllen. Erlitt dadurch einen Unfall mit erheblichem Schaden. Dem ADAC habe ich gesagt, wohin das Fahrzeug zu verbringen ist und diesem Wunsch kam man auch nach.

Ich liess das Fahrzeug auf mein Privatgrundstück verbringen, weil die Werkstatt wollte, dass ich das Fahrzeug in diese Werkstatt bringen sollte, in der die Inspektion gemacht wurde. Das habe ich abgelehnt, weil man mir sagte, dass das Fahrzeug nach der Inspektion von einem Meister probegefahren wird und der fand das Fahrzeug in Ordnung.

Ich liess mein Fahrzeug von einem Sachverständigen untersuchen und der stellte fest, dass in den Bremsschläuchen keine Bremsflüssigkeit vorhanden war und auch keine nachgefüllt wurde. Durch meine Entscheidung konnte ich verhindern, dass die Werkstatt nachträglich Bremsflüssigkeit nachfüllt und ich somit ein Problem gehabt hätte.