Abschleppkosten wer übernimmt?

2 Antworten

Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber einer Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt.

https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/versicherungsrecht/abschleppkosten-in-der-vollkaskoversicherung-3103740

Der ADAC sollte m.E. bis zu 300€ der Schleppkosten übernehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du ADAC-Mitglied bist, trägt der ADAC diese Kosten.