ACAB Sweater in der öffentlichkeit tragen legal?

6 Antworten

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Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. In der Begründung des Beschlusses heißt es dazu wie folgt:

„Im vorliegenden Fall kann es sich angesichts der tatsächlichen Umstände (Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck ‚A.C.A.B.‘) nur um die Beleidigung eines Kollektivs handeln, da dies die Abkürzung für den englischen Satz ‚All Cops Are Bastards‘ sein soll. […]“

„Nach der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3306, sog. zweite ‚Soldaten sind Mörder‘-Entscheidung) ist es verfassungsrechtlich zwar grundsätzlich unbedenklich, die Ehre eines Kollektivs zu schützen. Jedoch muss das Kollektiv, um beleidigungsfähig zu sein, klar abgrenzbar sein. […]“

„Sollte es sich bei der […] Abkürzung ‚A.C.A.B.‘ um den englischen Satz ‚All Cops Are Bastards‘ handeln, ist damit eine unüberschaubar große Gruppe, nämlich ‚alle Polizisten‘ (‚All Cops‘) getroffen. ‚Alle Polizisten‘ ist jedenfalls nach der Rechtsprechung des BVerfG (3306 f. zum Problem der Formulierung ‚Alle Soldaten‘) kein ausreichend definiertes Kollektiv. […] Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte. Dies ist als (strafbare) Beleidigung einer unüberschaubaren großen Personengruppe zu werten.“

 

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Beschluss vom 19. Januar 2000

[8]

Das Amtsgericht hat in diesem Urteil in Anlehnung an das „Soldaten sind Mörder“-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht, dass nur eine definierbare und eingrenzbare Gruppe durch die Aussage A.C.A.B. beleidigt werden könne.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat für den umgekehrten Fall, dass sich „ACAB“ gegen eine klar eingegrenzte Gruppe von Polizisten richte, die Strafbarkeit wegen Beleidigung bestätigt.

hanspedaschmit 
Fragesteller
 25.05.2017, 17:55

Also ist es nicht illegal wenn ich es richtig verstanden habe oder?

bnsks92  25.05.2017, 17:58
@hanspedaschmit

"Es kann daher nicht mit der für eine Verurteilung wegen Beleidigung notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeschuldigte seiner Missachtung grundsätzlich allen Polizisten gegenüber als den Vertretern der Staatsgewalt, völlig unabhängig von ihrer Nationalität, ausdrücken wollte."

Könnte in manchen fällen STRAFBAR sein. bei mir in österreich ist das lockerer!

Darf man. Kannst testen. Geh einfach mal damit zu den Bullenpigs.

Das lässt sich wohl durchaus als Beleidigung auslegen...

Kann also sein das ein Polizist dich darauf anspricht und ggf. eine Anzeige fertigt...was daraus dann allerdings wird ist wiederum Sache der Staatsanwaltschaft

Ja deswegen gibt es sie um sich selbst zu pushen :P

Also ich denke ja. Könnte ja "theoretisch" für alles mögliche stehen. Mal davon abgesehen mach dir mal Gedanken darüber warum du einen Sweater tragen willst wo dir unbekannte Personen die gutes tun möchten und für Recht und Ordnung sorgen wollen, unter anderem auch Familienväter die mit ihrem Beruf lediglich ihre Familie versorgen möchten, als Bast**de betitelt werden.