Einkommensteuererklärung: Wie muss ich die Fahrtkosten richtig absetzen, wenn ich die Abschlussarbeit in einem Unternehmen geschrieben habe?

1 Antwort

Grundsätzlich sind die Einnahmen zu versteuern - Ausgaben können abgezogen werden.

Wenn es sich um eine Aufwandsentschädigung für eine freie Mitarbeit handelt:

dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit - dann können Fahrtkosten Hin- und Zurück angesetzt werden - ebenso können alle Kosten, die in dieser Zeit anfallen, als Betriebsausgaben abgezogen werden (Einnahme-Überschuss-Rechnung) --> es muß ein Gewinn ermittelt werden ---> Anlage S.

Davon kann man ausgehen, wenn keine für das Unternehmen verwertbare Arbeitsleistung erbracht wird - oft steht dann im Vertrag: "für die Besteuerung ist man selbst verantwortlich" oder ähnliche Formulierung..

Erhält man eine regelmäßige Vergütung, liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn man der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterliegt und die Tätigkeit zumindest auch oder teilweise für das Unternehmen erbracht wird:

Dann hat man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -  man hat in diesem Fall eine erste Tätigkeitsstätte und es wird die Entfernungspauschale angewendet = 0,30 €/km - NUR (Hin-)Fahrt kann angesetzt werden - andere Kosten, die damit zusammenhängen sind dann Werbungskosten---> Anlage N.

Das dürfte auch anzunehmen sein, wenn die Vergütung nach Steuermerkmalen abgerechnet wurde (auch wenn tatsächlich monatlich keine Lohnsteuer angefallen ist).

Es kommt also darauf an, was bei Dir vorliegt.