Einkommensteuererklärung: Wie muss ich die Fahrtkosten richtig absetzen, wenn ich die Abschlussarbeit in einem Unternehmen geschrieben habe?
Hallo,
ich habe meine Bachelorthesis bei einem Unternehmen erstellt, bei welchem ich im Monat ca. 900€ verdiente.
Kann ich die Fahrten zur Arbeitstelle nun als Werbungskosten als Arbeitnehmer angeben oder muss ich diese bei Fahrtkosten für die Erstausbildung angeben?
Viele Grüße,
Dennis
1 Antwort
Grundsätzlich sind die Einnahmen zu versteuern - Ausgaben können abgezogen werden.
Wenn es sich um eine Aufwandsentschädigung für eine freie Mitarbeit handelt:
dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit - dann können Fahrtkosten Hin- und Zurück angesetzt werden - ebenso können alle Kosten, die in dieser Zeit anfallen, als Betriebsausgaben abgezogen werden (Einnahme-Überschuss-Rechnung) --> es muß ein Gewinn ermittelt werden ---> Anlage S.
Davon kann man ausgehen, wenn keine für das Unternehmen verwertbare Arbeitsleistung erbracht wird - oft steht dann im Vertrag: "für die Besteuerung ist man selbst verantwortlich" oder ähnliche Formulierung..
Erhält man eine regelmäßige Vergütung, liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn man der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterliegt und die Tätigkeit zumindest auch oder teilweise für das Unternehmen erbracht wird:
Dann hat man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - man hat in diesem Fall eine erste Tätigkeitsstätte und es wird die Entfernungspauschale angewendet = 0,30 €/km - NUR (Hin-)Fahrt kann angesetzt werden - andere Kosten, die damit zusammenhängen sind dann Werbungskosten---> Anlage N.
Das dürfte auch anzunehmen sein, wenn die Vergütung nach Steuermerkmalen abgerechnet wurde (auch wenn tatsächlich monatlich keine Lohnsteuer angefallen ist).
Es kommt also darauf an, was bei Dir vorliegt.