Abziehbare Vorsteuerbeträge Imbiss?!

4 Antworten

Ja, die Umsatzsteuer, die Dir beim Einkauf der Waren, aber auch diese aus den Rechnungen für Verbrauchsmaterial, wie die Pappen, das Gas und /oder Strom usw.

Übrigens auch die Umsatzsteuer aus der Rechnung eines Steuerberaters.

Wenn du Umsatzsteuerpflichtig (MwSt) bist ja. Da kommt es halt auf die Größe (Umsatz) an.

Ansonsten stimmt es, die kannst die MwSt der eingkauften Ware als Vorsteuern geltend machen


Vorsteuer ist die beim Wareneinkauf ausgelegte Umsatzsteuer. Die wird mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet, die du beim Verkauf deiner Waren kassierst. Die Differenz schuldest du dem Finanzamt.

Wenn man das Prinzip nicht verstanden hat, ist man als selbständiger Regelunternehmer nicht qualifiziert.

Ja, aber wenn du nicht eine satte Steuernachzahlung riskieren willst, geh' zu einem (Unternehmens)-Steuerberater.