Wann muss ich die EÜR beim FA einreichen?

5 Antworten

eine EÜR geht in der Regel vom 01.01 - zum 31.12. des Jahres. Wenn man sein Gewerbe zur Jahresmitte beginnt, endet das Geschäftsjahr, also auch die EÜR am 31.12. im Jahr des Beginns der Selbständigkeit. Tatsächlich ist der 31.05. Abgabefrist. Man kann aber auch beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Es kommt natürlich immer auf das Finanzamt an, in wie weit diese einem entgegenkommen. Ich würde das Formular EÜR verwenden, welches man online beim Finanzamt runterladen kann.

Nach § 4 a (1) Nr. 3 ist bei Dir der Gewinnermittlungszeitraum das Kalenderjahr, da du Deinen Gewinn nach § 4 (3) EStG durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelst. Folglich mußt Du vom Beginn der Tätigkeit bis zum 31.12. eine solche aufstellen. Dieses Wirtschaftsjahr nennt man dann Rumpfwirtschaftsjahr, da es keine vollen 12 Monate beinhaltet.

Zu Deiner Gewinnermittlung mußt Du nach § 60 (4) EStDV eine Anlage EÜR beifügen. Ab dem Wirtschaftsjahr 2011 ist die Gewinnermittlung mit vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung an das FA zu übermitteln (hiervon kann man sich als Nicht-StB wohl befreien lassen)

Die Abgabefrist ist wie mehrfach schon geschrieben der 31.05. des Folgejahres, welche sich problemlos auch verlängern lässt.

Gilt immer für ein Kalenderjahr, also bis zu 31.5 gibst Du deine EÜR für 2009 ab. Daher ist es vorteilhaft eine EÜR auf monatlicher Basis für ein Jahr zu erstellen, z.B. Jan. 2009, Feb. 2009, Mär. 2009, etc.

Die EÜR ist ein Teil der Einkommensteuererklärung.

Mit der EÜR berechnet man den Gewinn bzw. Verlust aus einer Selbstständigen Tätigkeit (meist vom 1.1. oder Beginn des Gewerbes bis 31.12.). Der Gewinn/Verlust aus einem Gewerbe kommt in Anlage G der Einkommensteuererklärung.

Die Einkommensteuererklärung des Vorgjahres ist bis zum 31.5. abzugeben. Man kann aber per Brief eine Verlängerung dieser Frist beantragen.

Die EÜR für dieses Jahr beginnt also I. d. Regel am 1.1.2010

  1. Ja außer bei GEWÄHRTER Fristverlängerung durch das Finanzamt. 2.Wie bereits geschrieben wäre die EÜR für den Zeitraum vom 2009 vom 10.10.2009 bis 31.12.2009 abzugeben
  2. genau

Meine Frage: Sind sie Kleinunternehmer? Also vom Finanzamt auch als solcher beim Finanzamt aktenkundig?

LG