Abwerben von Mitarbeiter

6 Antworten

Den kann Dir nötigenfalls ein Rechtsanwalt geben!

Doch was nützt es, gegen Deine eigenen ehemaligen Fahrer juristisch vorgehen zu wollen? Damit ist Dir im Moment auch nicht geholfen! Bis Du da zu einem juristisch einwandfreien Ergebnis gekommen bist, hast Du dann bereits zu viele Verluste eingefahren (weil Du Aufträge nicht annehmen kannst, da keine Fahrer vorhanden).

Also nicht den Kopf in den Sand stecken und versuchen wollen, gegen Deine ehemaligen Mitarbeiter vorzugehen, sondern positiv in die Zukunft schauen. Du solltest zusehen, einen neuen Auftraggeber zu finden, nötigenfalls erst einmal allein einige Touren zu fahren (damit der Rubel rollt und Du neue Aufträge bekommst). Gleichzeitig neue Fahrer suchen (per Zeitungsanzeigen, über die Arbeitsagentur etc.) Und Du solltest Dich auch nicht scheuen, Teilzeitkräfte auf 450-€-Basis (Frührentner, Studenten etc) einzustellen, damit der Laden erst einmal wieder läuft.

Wenn deine Mitarbeiter ihren Vertrag nicht eingehalten haben, kannst du sie auf Schadensersatz verklagen. Am Arbeitsplatz festketten, kannst du niemanden. Die Abwerbung müsstest du wiederum beweisen.

Kaltenbecher1  02.08.2013, 10:15

Selbst wenn er sie beweist, was dann? Sofern der AGwechsel sauber läuft ist es keine strafbare Handlung und in einigen Branchen sogar häufige Praxis.

Wenn sie Kündigungsfristen nicht eingehalten haben, kannst du die Ex-Mitarbeiter belangen ( wenn du es durchhalten kannst, wird es es für die teuer )

Ohne Anwalt solltest du aber nichts unternehmen

lilie68 
Fragesteller
 31.07.2013, 21:57

Klar, das sehe ich auch so. Ich habe weder eine schriftliche weder eine mündliche Kündigung von den MA bekommen. Die fangen morgen beim neuen Arbeitgeber an und haben zudem nichtmal eine gültige Arbeitserlaubnis weil die nur für meinen Betrieb gegolten hat.

Pech. Das ist Wettbewerb.

Ich fürchte du kannst nichts tun.

lilie68 
Fragesteller
 31.07.2013, 21:52

Ja, aber die Leute haben bei mir nicht gekündigt daher kommt es mir wie eine Arbeitsverweigerung vor.

Serafinjo  31.07.2013, 21:55
@lilie68

da hast du recht, aber rechtlich kannst du nur die Verträge fristlos auflösen und kein Gehalt mehr zahlen. Anspruch auf eine Abfindung haben die Mitarbeiter auch nicht. Anzeigen kannst sie deswegen leider nicht.