Wer Haftet bei einer Überführungsfahrt vom Händler zum Käufer?

5 Antworten

Normal ist der Händler bei einer Überführungsfahrt versichert. Wenn er keine Versicherung gemacht hat, ist es sein Problem. Es kommt halt auch noch darauf an, was beim Kauf vereinbart wurde, denke ich.

Die Frage habe ich dem Verkäufer auch gestellt, ich kann mir nicht vorstellen das man bei MB Fahrzeuge ohne Versicherung überführt. Seine Antwort war dann folgende: Das Fahrzeug gehört ja Ihnen.

@Kawinja

Wem es gehört ist nicht relevant. Der Verursacher des Schadens ist ausschlaggebend.

Wenn es eine Dienstleistung war, dann haftet der Händler.

Die genaue Vereinbarung ist aber sehr wichtig

Das kann und muss der Verkäufer (Händler) über seine Handel- und Handwerkversicherung abrechnen. Solange das Fahrzeug in sein Obhut ist, haftet er auch dafür.

Was steht denn im Vertrag, wann die Haftung übergeht?

Das ist nicht ganz klar. Wichtig wären Vereinbarungen zu kennen.

Dennoch schieße ich aus der Hüfte, dass derjenige, der die Überführung macht, dafür Versichert sein sollte.

Weil er das wohl nicht ist, versucht er es auf dich abzuwälzen. Ich würde ihn als Erfüllungsgehilfen einstufen und der Auftraggeber haftet.

Wer das jetzt genau ist, weißt du am besten. Ob du Besitzer warst spielt keine Rolle. Eigentümer warst du aber offenbar bereits (ist aber auch egal)

Mir scheint, dass im Normalfall die Haftung demjenigen obliege, der das Fahrzeug fuhr oder fahren liess. Also dem Fahrzeughändler, der Ihnen das Auto verkauft hat, frei Haus.
Normalerweise wäre das Auto während dieser Zeit durch seine Versicherung gedeckt. Nicht nur durch seine direkte Versicherungspflicht für die ihm übergebenen Fahrzeuge, sondern auch durch seine Berufshaftpflicht.

Wenn er die Fahrzeuglieferung "schwarz" gemacht hat, wird er sich natürlich wie ein Regenwurm oder Blutegel winden.

Auch das grau Kleingedruckte hinten auf dem Vertrag durchesen, mit Lupe. Da können manchmal harte Klauseln drinstehen. Meistens sind diese rechtlich unzulässig.
Ich kann verstehen, dass bei einem teueren Auto die Vollkaskoprämie ziemlich hochgehen kann. Je nach Betrag, kann sich ein Anwalt lohnen.
Schon mal ein von Anwalt geschickter Brief, mit den Paragraphen drin aufgeführt, kann "Gegner" zum Schweigen bringen... Ohne vor Gericht gehen zu müssen.

Erstmal nichts unterschreiben.

Euh...
Deshalb auch die gestzlichen Unterschiede zwischen Eigentümer, Besitzer und Nutzer.

Wenn ich richtig verstanden habe, waren Sie zu diesem Zeitpunkt zwar der Eigentümer, wenn Sie die Rechnung voll bezahlt hatten? Aufpassen : Manchmal sind da Klauseln drin, welche sagen dass bis zur endgültigen Bezahlung das Ding Eigentum des Verkäufers bleibt ? Wenn Sie also noch nicht vollständig bezahlt, hatten könnte das ein Bumerang für den Verkäufer sein, hihi...

Jedenfalls waren Sie scheint's zu diesem Zeitpunkt nicht effektiver Besitzer (Das kommt von "Sitzen", mit'm Hintern drauf, körperlich, darüber verfügen zu können) noch der Nutzer.

Da wäre vielleicht ein gewaltiger Brief eines Anwalts brauchbar. Materie dafür scheint zu sein.