Neuer Arbeitsvertrag mit zurückdatierter Wirkung - aktuelles Gehalt auch ab dann gültig?

2 Antworten

Warum soll denn der Arbeitsvertrag 3 Jahre zurückdatiert werden?

Es kann schon mal vorkommen, dass ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen 1 Monat zurückdatiert wird, aber 3 Jahre sind äußerst selten.

Wenn nicht ausdrücklich/schriftlich bestimmte Paragraphen von der Rückdatierung ausgeschlossen wurden, gilt der gesamte Vertrag als ab 2013 rechtswirksam und verbindlich. Es könnten beispielsweise auch andere Urlaubsansprüche zum Tragen kommen.

Na weil ich im April 2013 angestellt wurde und die Firma meinen "Lauf" sowie ggf. Ansprüche nicht abhacken will. Ich meine, an sich ändert sich nichts für mich, es geht genauso weiter und das ist ja das Gute. Der neue Vertrag hat lediglich ein paar kleinere juristische Anpassungen, die die Mutterfirma haben wollte.

Aber ich frage mich eben, was passiert, wenn ich 2016 einen Vertrag unterschreibe, der ab 2013 gilt und wo das Gehalt eben schon mein aktuelles Gehalt ist.

Ich will meinem AG jetzt nicht auf die Füße treten, aber wenn's mal hart auf hart kommt, wäre das schon interessant zu wissen :)

Die Urlaubstage ändern sich z.B. nicht. Da kann ich wohl nichts rausholen.

@BenqMaster

Ich an deiner Stelle würde mir die "paar kleineren juristischen Anpassungen" sehr genau ansehen und ggf. von kompetenter Seite prüfen lassen. Die können nur zu deinem Nachteil sein, wenn sie für 3 Jahre rückwirkend geändert werden sollen. Das ist höchst ungewöhnlich für einen Arbeitgeber!

Es ist URKUNDENFÄLSCHUNG und bei Strafe verboten, wenn man einen Vertrag rückdatiert.

Alles Andere, was dazu geschrieben wurde oder wird, ist reiner UNSINN !

Hmm die Firma ist eine der größten weltweit, ich glaube nicht, dass die sich das leisten können oder wollen ;) Es ist ja ein neuer Vertrag, der eben ab 2013 gültig sein soll.

@BenqMaster

UNSINN - auch große Unternehmen machen Fehler oder begehen bewusst Unregelmäßigkeiten.

Bitte erkundige Dich bei einem Notar oder Rechtsanwalt!

P.S.:  Im Übrigen begehen beide Vertragsparteien die Urkundenfälschung!

@BenqMaster

Hier verwechselst Du leider "Äpfel mit Birnen"!

Der von Dir zitierte Internet-Link (und die darin aufgeführten §§) zielt auf eine ggf. rückwirkende Feststellung bereits seinerzeit bestandener Tatbestände, die unverändert Gültigkeit haben sollen.

Im Übrigen hat (im Gegensatz zu den Ausführungen des Internet-Links) in Deinem Fall ja bereits ein Arbeitsvertrag bestanden.

Daher ist eine Rückdatierung im Sinne Deiner Fragestellung nach wie vor ein Straftatbestand!