Urlaub wegen Firmenumzug

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Es ist nicht zulässig, dass Ihr Arbeitgeber anordnet, dass Sie während des Firmenumzuges 2 Tage Urlaub nehmen müssen. In diesem Fall wälzt der Arbeitgeber sein unternehmerisches Risiko unzulässigerweise auf seine Beschäftigten ab.

Der Arbeitgeber kann zwar prinzipiell bis zu 3/5 des Urlaubs als Betriebsferien anordnen, dies muss er aber in Blöcken von mindestens 2 Wochen Dauer machen.

Gibt es eine Vereinbarung über eine flexible Arbeitszeit, dann könnte der Arbeitgeber, sofern auch Minusstunden vereinbart wurden, das Arbeitszeitkonto belasten.

Gibt es keine Vereinbarung über eine flexible Arbeitszeit, dann muss der Arbeitgeber Sie beschäftigen. Kann er dies nicht, muss er Ihnen trotzdem den vereinbarten Lohn bezahlen.

Sie müssen sich allerdings gut überlegen, ob Sie sich wehren wollen, oder nicht doch die 2 Tage Urlaub nehmen. Wenn Sie die einzige Person sind, die sich wehrt, kann dies zu Nachteilen führen, auch wenn der Arbeitgeber dies eigentlich nicht darf!

Ich empfehle Ihnen, wenn möglich einen Betriebsrat zu wählen, das nimmt dem einzelnen den Leidensdruck, da dieses Thema mitbestimmungspflichtig ist und somit in der Zuständigkeit des Betriebsrats liegt.

Peter Kleinsorge

Nein, grds. nicht. Das hängt allerdings davon ab, ob hier ein Tarifvertag existiert, den länst nicht alle abschließen.

Zunächst wäre hier das Gleitzeitkonto zu belasten.

Nur was nützt es dir, deine Rechte einzufordern und die Zeitarbeitsfirma meldet dich bei nächster Gelegenheit einfach ab und schickt dich zur Arbeitagentur?

HTH

G imager761

Das ist eigentlich das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens.

mach das und erkläre den stand der dinge

Besteht man darauf keinen Urlaub zu nehmen, dann wird einem die Zeitarbeitsfirma irgendeine Arbeit für die zwei Tage beschaffen. Im Vertrag dürfte stehen dass die jederzeit auch zumutbare Aufgaben in den Räumen der Zeitarbeitsfirma anordnen dürfen. Also Fenster putzen, Staubsaugen, Hof kehren usw.