Abschreibung eines Headsets nach GWG einjährig möglich?
Ich habe eine steuerliche Frage. Ich plane die Anschaffung eines recht kostspieligen Headsets ~500 Euro. Nun wäre die Frage, ob dieses nach GWG einjährig abgeschrieben werden kann? Problematisch ist die selbständige Nutzbarkeit, da das Headset durchaus nur für das Abschotten von Umgebungsgeräsuchen verwendet werden kann (Noise Cancelling) ohne die Nutzung weiterer Geräte. Ansonsten muss natürlich zum Telefonieren, Musik hören etc. ein weiteres Gerät (Handy, PC) verwendet werden, was die selbständige Nutzbarkeit ausschließt.
Hat jemand hier Erfahrung oder gar das Wissen hier Licht ins Dunkel zu bringen? :)
1 Antwort
Peripheriegeräte einer PC-Anlage sind nicht selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 19.02.2004 bestätigt.
(gilt nicht für Kombinationsgeräte wie Scanner oder externe Datenspeicher, aber das ist bei einem Headset kaum relevant)
Okay, das ist per se für Peripherie ja auch verständlich, da ein Drucker oder Scanner alleine keine Funktion bereitstellt. Da man aber das Headset auch ohne Verbindung zu anderen Geräten betreiben kann, wäre die selbständige Nutzung gegeben. Das macht es für mich eben nicht so klar. Ich würde nach Auslegung des Urteils sowie nach gängiger Praxis vollabschreiben. Das stellt für mich im Vergleich zu anderen Headsets ohne solche Funktionalität eine Ausnahme dar.