Abschreibung eines Headsets nach GWG einjährig möglich?

1 Antwort

Peripheriegeräte einer PC-Anlage sind nicht selbstständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter. Das hat der BFH in seinem Urteil vom 19.02.2004 bestätigt.

(gilt nicht für Kombinationsgeräte wie Scanner oder externe Datenspeicher, aber das ist bei einem Headset kaum relevant)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Skonto 
Fragesteller
 14.04.2020, 19:57

Okay, das ist per se für Peripherie ja auch verständlich, da ein Drucker oder Scanner alleine keine Funktion bereitstellt. Da man aber das Headset auch ohne Verbindung zu anderen Geräten betreiben kann, wäre die selbständige Nutzung gegeben. Das macht es für mich eben nicht so klar. Ich würde nach Auslegung des Urteils sowie nach gängiger Praxis vollabschreiben. Das stellt für mich im Vergleich zu anderen Headsets ohne solche Funktionalität eine Ausnahme dar.