Nicht ausgeschöpfte AfA aus § 7i EStG für die jeweiligen Jahre ist den Anschaffungskosten hinzuzurechnen und mit 2% abzuschreiben Gilt das erst nach der Absch?

2 Antworten

Irre ich mich, oder ist das nur eine unnötig komplizierte Umschreibung dessen, dass der Restwert nur um den Betrag verringert wird, der als AfA auch steuerlich geltend gemacht wird?

Ich verstehe nun die Antwortfrage auch meine Frage nicht ganz.

Ich habe ein Denkmalschutzobjekt das ich nach § 7i EStG in den ersten 8 Jahren mit 9% abschreibe. Das ergibt einen Betrag x den ich von der Steuer absetze. Habe ich in einem der 8 Jahre ein geringeres Einkommen, so daß ich den Freibetrag x nicht komplett hernehmen muss um keine Lohnsteuer zu zahlen, dann bleibt ein Abschreibungsbetrag Rest übrig. Ist der Restbetrag, den ich nicht in dem Jahr abgeschrieben habe, dann dem Betrag Altbausubstanz die auf 50 Jahre mit 2% abgeschrieben werden, sofort hinzuzurechnen oder erst nach dem kompletten Abschreibungszeitraum von 12 Jahren.?