Worin besteht steuerrechtlich der Unterschied zwischen einem Bildschirm und einem Monitor?

1 Antwort

Dann schau Dir doch einfach die Zuordnung dieser Wirtschaftsgüter an.

Den Begriff "Bildschirm" findest Du in der Rubrik "Computer". Und dafür gilt eine Nutzungsdauer von 3 Jahren.

Den Monitor findest Du unter Foto- und Bildbearbeitungsgeräten.

Und diese Wirtschaftsgüter werden über 7 Jahre abgeschrieben.

Wenn Du einen Bildschirm/Monitor alleine kaufst und es sich nicht um ein Geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, musst Du dem Finanzamt nur erklären, welchem Zweck dieses Peripheriegerät dienen soll.

Vielen Dank. Die Meldung an das Finanzamt erfolgt schriftlich? Oder direkt als Angabe in der Erklärung?

@Mikromenzer

Welche Art von Einkünften hast Du?

Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit?

Dann sind die Anschaffungskosten im Anlagenverzeichnis aufzunehmen, und dort ist auch die AfA zu buchen.

Und diese beiden Werte fließen in die EÜR oder in die Bilanz und G+V ein.

Nichtselbständige Arbeit?

Da gibt es in der Anlage N eine Zeile für Arbeitsmaterial oder so ähnlich.

Un dort kannst Du Deine Angaben machen.