Abofalle / "Betrug" im Internet

8 Antworten

Nein, das ist in letzter Zeit auf und ab Thema gewesen, wegen dem ganzen Abofallen-Betrug.

Als Verbraucher nicht, und auch als Gewerbetreibender hat man viele Gesetze dagegen auf seiner Seite!

https://www.gutefrage.net/tipp/fallen-in-agb-und-kleingedrucktem-meistens-kein-gueltiger-vertrag

Dass es kriminelle Geldeintreiber auch unter Missbrauch des Rechtssystems manchmal schaffen, unberechtigte und betrügerische Forderungen von nicht hinreichend sich wehrenden oder eingeschüchterten Opfern zu erpressen, ist ein anderes Problem. Aber wer informiert ist, kann sich dagegen gut wehren.

Glaube schon ich achte nie auf die AGB weil die nix von mir wissen außer mein Username aber wenn es in der AGB steht musst du es auch bezahlen 

whiteTree  20.03.2015, 21:03

Nein, und bitte gib diese Antwort nie jemandem, der wirklich konkret Probleme mit solchen Abzockern hat! Hier sind leider immer wieder Leute, die aus Unkenntnis, aber auch Böswilligkeit oder als bezahlte Abzockhilfe solche "immer alles zahlen"-Antworten posten!

Nein, wenn es (die Kosten) nur in den AGB's irgendwo steht, dann musst du nicht bezahlen. Wenn irgendwo irgendwas kosten soll, dann muss es auf der ersten Seite stehen und es muss ohne groß zu scrollen zu sehen sein. Aber wenn es dort steht und du hast was bestellt, dann hast du schlechte Karten. Schau dir die Seite lieber noch mal in Ruhe an.

Wenn es nicht offensichtlich auf Betrug hinaus geht, wirst Du wohl das Abo bezahlen müssen soweit Du kein Rücktrittsrecht mehr hast.

whiteTree  20.03.2015, 21:06

Wie sich doch solche Falschinformationen trotz der jahrelangen Diskussion halten!

Bitte nicht mit sowas hier Abzockopfer in die Pfanne hauen!

Goofy62  21.03.2015, 11:12

Das Verstecken von Preisinformationen in AGB oder in unauffälligen Fußnoten ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Betrug.

BGH

, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

  

Wenn das in den AGB versteckt ist, dann ist das "unwirksam" und wird nicht Vertragsbestandteil. § 305c BGB, überraschende Klausel.