Abmahnung wegen unerlaubter Bedienung an Lebensmitteln, Gastronomie?

4 Antworten

Hast du ihn denn dabei auch schon erwischt? Also ich meine ist das wahr? Weil du sagst dir fehlen Beispiele.
Das Bedienen an den Lebensmitteln ist Diebstahl.

Das nennt man Diebstahl.

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…

zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Daher sehen wir uns veranlasst, Sie auf Ihre vertraglichen Pflichten hinzuweisen.

Am (Datum) haben Sie die Nachtschicht in der Abteilung (Ort) übernommen. Mithilfe unserer Videoaufzeichnungen haben wir bei der Auswertung feststellen müssen, dass Sie während Ihrer Schicht (genaue Bezeichnung der Lebensmittel) aus dem Regal entwendet und (gegessen .. eingesteckt) haben, ohne diese vorher oder danach käuflich erworben zu haben.

Ein solches Verhalten gilt als Diebstahl und widerspricht nicht nur Ihrem Arbeitsvertrag, sondern kann weiterhin strafrechtlich verfolgt werden.

Da es sich bei diesem Vorfall bei Ihnen um den ersten dieser Art handelt, sind wir bereit, es bei einer Abmahnung zu belassen. Allerdings erwarten wir, dass Sie in Zukunft von solch einem Verhalten ablassen. Andernfalls behalten wir uns vor, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

Mit freundlichen Grüßen

Familiengerd  04.03.2022, 15:34
Mithilfe unserer Videoaufzeichnungen [...]

Da kann es für den Arbeitgeber aber "kritisch" werden!

Vor10Minuten  04.03.2022, 19:35
@Familiengerd

Nicht, wenn die Videoüberwachung den Mitarbeitern bekannt ist.

Familiengerd  04.03.2022, 21:47
@Vor10Minuten
... den Mitarbeitern bekannt ist.

Das ist nicht die (entscheidende) Vorausserzung.

Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht vom Gesetz gedeckt.

Sie ist nur ausnahmsweise erlaubt bei berechtigten Interessen des Arbeitgebers, die so gravierend sein müssen, dass sie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, der informationellen Selbstbestimmung der Arbeitnehmer überwiegen - wenn z.B. die Verhinderung von Diebstählen oder deren Aufklärung anders nicht möglich ist.

Sollte unter diesen Voraussetzungen (als Beispiel für einige weitere) eine Videoüberwachung ausnahmsweise erlaubt sein, ist die Information an die Arbeitnehmer darüber eine selbstverständliche weitere Voraussetzung.

Über einen Rechtsanwalt laufen lassen. Das ist aber auch abhängig, wie das Verhältnis zwischen AN und AG ist.

Ich hatte mal einen Job in einer Elektrofirma. Da sagte der Chef ganz offen: Also, wenn ihr mal Kleinkram (!) braucht (Widerstände oder mal ein Kabel), dann nehmt es einfach mit. Aber bitte nur bei kleinen Mengen. Das passt dann schon alles. Das war doch mal eine super Ansage, und geklaut hat da niemand.

ich würde gerne meinen Mitarbeiter abmahnen wegen unerlaubter Bedienung an unseren Lebensmitteln.

wie kann man sich das vorstellen? heist, die essen DEINE Lebensmittel, die du verkaufen willst??

wenn die Ware nicht bezahlt wird ist das Diebstahl. Wieso Abmahnung??