Nicht zum Mitarbeitergespräch erschienen = Abmahnung?
Hallo zusammen. Normalerweise müsste ich meine Frage selbst beantworten können, aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Ich hatte einen Mitarbeiter schriftlich aufgefordert, zu einem bestimmten Termin zu einem Mitarbeitergespräch zu kommen. Dass er die Einladung bekommen hat, weiß ich, da er mit anderen Kollegen darüber gesprochen hat. Obwohl er an diesem Tag zur Arbeit gekommen ist, ist er nicht zum Gespräch gekommen - möglicherweise hatte er Angst vor dem "Anschiss", den er verdientermaßen auch bekommen hätte.
Kann ich ihn für das Nicht-Erscheinen abmahnen? Und auf welcher Grundlage, ggf. wegen Arbeitsverweigerung?
3 Antworten
Hallo, ich würde erst mal nachfragen,warum er denn nicht erschienen ist..... MfG
"Schön und gut, aber ich sehe es auch nicht ein, hinter ihm herzulaufen."
Es ist zwar nicht vorgeschrieben, einen Mitarbeiter vor einer Abmahnung anzuhören, aber ich würde es empfehlen. Erstens gibt es dir die Möglichkeit, von Angesicht zu Angesicht mit ihm zu reden. Da kann er nicht ausweichen.
Zweitens - wenn er den tatsächlich Entschuldigungsgründe hat oder ein Hintergrund besteht, den du nicht kennst, dann könnte deine Abmahnung von falschen Voraussetzungen ausgehen. Und die nachträgliche Korrektur, Stellungnahme oder vielleicht sogar Klage würden bestimmt aufwändiger als ein Gespräch.
Eine Kündigung - falls es dazu kommen sollte - darf nur das letzte Mittel sein um Probleme zu lösen. Wenn du vorher nicht andere Mittel versucht hast, könnte auch die Kündigung auf wackligen Füßen stehen.
ob da direkt eine abmahnung gerechtfertigt ist, wage ich dann doch zu bezweifeln. sprich den mitarbeiter doch erstmal an. wenn einer meiner mitarbeiter nicht zu einem termin erscheint, rufe ich ihn an und frage was ihm/ihr denn dazwischen gekommen ist. nicht immer direkt das schlimmste vermuten.
Wie gesagt, er war auf der Arbeit und hatte keinen Termin. Er hatte also keinen plausiblen Grund, nicht zu erscheinen.
und trotzdem kann man schonmal einen termin vergessen. sowas ist menschlich. also: einfach ansprechen und im gespräch einfliessen lassen das termine dazu da sind eingehalten zu werden.
Sicher kann man mal einen Termin vergessen. Ist mir auch schon passiert. Vergessen hat er ihn aber ganz sicher nicht, denn er hat - wie ich schon in der Fragestellung gesagt habe - mit Kollegen darüber gesprochen.
und was bitteschön bringt dir jetzt dein "ich seh nicht ein dass" etc.? du willst doch das gespräch mit deinem mitarbeiter, also sorg dafür das es stattfindet. und dann machst du deinem untergebenen klar, das termine eingehalten oder rechtzeitig verlegt werden müssen. das alleine gebietet schon die höflichkeit.
du willst doch das gespräch mit deinem mitarbeiter, also sorg dafür das es stattfindet
Er hat schon einen zweiten - nachdrücklichen - Termin in der Post.
Vielleicht habe ich mich in der Frage nicht deutlich genug ausgedrückt: Da ich ja weiß, dass er an diesem Tag mit Kollegen darüber gesprochen hat, gehe ich davon aus, dass er meine Terminvorgabe bewusst ignoriert hat. Meine Frage war, ob das für eine Abmahnung ausreicht?
muss ich jetzt verstehen warum du das schriftlich machst? warum sprichst du den mitarbeiter nicht direkt an. da du eine abmahnung eh nicht ohne personalabteilung erteilen kannst, frag dort nach.
muss ich jetzt verstehen warum du das schriftlich machst?
Aus Gründen der Nachweisbarkeit.
da du eine abmahnung eh nicht ohne personalabteilung erteilen kannst
Ich bin dazu berechtigt.
Ist doch nicht so schlimm. Dann macht man einfach einen neuen Termin und gut ist! Und wie Du sicher auch festgestellt haben wirst: Die Welt ist deswegen nicht untergegangen, also alles in bester Ordnung. Mein Ex hat zum Beispiel unseren 1. Jahrestag vergessen. Na und? Das hat nicht das Geringste an der Beziehung verändert. Warum immer alles so engstirnig sehen? Einfach mal alles ein bisschen lockerer sehen. Entspann Dich mal
Schön und gut, aber ich sehe es auch nicht ein, hinter ihm herzulaufen. Er war an diesem Tag auf der Arbeit und Termine hatte er nicht. Es gab also keinen plausiblen Grund, nicht zu kommen.