Kann mein Arbeitgeber meinen Bart verbieten?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja und nein. Erstmal gehört ein Bart tragen zu den Persönlichkeitsrechten und darf der AG nicht einschreiten.

Auf der anderen Seite können hygenische Gründe gegen Bart sprechen, ebenso hat der AG das Recht das die Mitarbeiter im Dienstleistungssektor gepflegt aussehen und da kann evtl. ein Bart stören. Ebenso kann der AG verlangen, dass alle ein einheitliches Erscheinungsbild haben wie Bart ab oder klassisch alle die gleiche Berufsbekleidung.

Wenn du also der einzige im Laden bist, der bartlos sein muss, so halte ich es nicht für durchsetzbar, sonst schon

So ich bedanke mich für die vielen Antworten 

Also ich bin nicht ungepflegt oder sonstiges ich hab ein gepflegtes erscheinungsbild und ein gepflegt Bart.ich hab schon viele im Restaurant mit Bart gesehen wo es auch gedulden wird.

Ich finde viel eher Deine Frage nach der rechtlichen Sache übertrieben. Du bist in der Dienstleistungsbranche, dazu noch wo es ums Essen geht. Klar kann er Dir den Bart verbieten.

Ich würde sagen: Entweder Bart ab oder Du machst Dich auf die Suche nach einem neuen Job.

Du arbeitest in einer Branche wo das Erscheinungsbild sehr wichtig ist. Da kann dein Chef verlangen das du anständig rasiert bist oder , wenn vorhanden, der Bart ordentlich gestutzt ist.

Und wenn jetzt hier 10 Leute sagen, dass das ne Unverschaemtheit vom Chef ist, gehst du dann zum Anwalt? Wie die kleinen Kinder, bei jeder Frage, die einem nicht direkt in die Haende spielt. Am Ende hast du dich hier eh bloss ein bisschen aufgebaeumt; wirklich tun wirst du nichts (wuerde sicherlich auch keinen Erfolg haben).

Dir steht es jederzeit frei dir einen neuen Job zu suchen, wo man Bart tragen kann. Oder du haelst dich einfach an das, was dein Chef dir sagt. Ich wuerde nicht von einem Unrasierten mein Essen entgegen nehmen wollen. Es wuerde von mir zumindest eine negative Bewertung im Freundeskreis geben und schon haette des Restaurant ein paar potentielle Kunden weniger.