Darf mich eine Wohnungsgenossenschaft abmahnen aufgrunfd falscher behauptungen u unterstellungen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Antworte, dass du sämtliche Anschuldigungen bestreitest und dir vorbehältst, gegen die Beschuldiger wegen Verleumdung strafrechtlich vorzugehen.

in einem Rechtsstaat darf jeder einen Anderen anzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird dann ggf. ermitteln.

Erweisen sich die Vorwürfe als haltlos, hast Du nichts zu befürchten.

Hallo JensBecherer,

wieso sich deine Hausverwaltung bzw. Wohnungsgenossenschaft einschaltet ist mir gänzlich unklar. Das einzige was diese machen kann, ist dich freundlich darauf hinweisen die Arbeiten im Hause nicht zu stören. Das wars dann aber auch eine Abmahnung finde ich völlig haltlos.

Wenn die ausführende Firma mit dir ein Problem hat, dann muss diese Schritte wie Anzeige wegen Beleidigung oder Sachbeschädigung stellen.

Die Hausverwaltung kann Abmahnen wenn du dich an Regeln im Mietvertrag nicht hälst. Hast du mit deinem Nachbarn ein Problem weil Ihr euch gegenseitig nicht riechen könnt, kann die Hausverwaltung auch kein Abmahnen weil Ihr nicht gemütlich Tee trinken wollt.

Hallo mania1000 ich habe diue firma die mich beschuldigt hat angerufen u befragt die haben mich aber an den hausmeister meiner wg verwiesen desweiteren ahbe ich eine nachbarin  befragt u selbst diese sagte mir das sie weder ein beschmutztes auto gesehen habe noch eierschalen auf den parkplatz , habe auch bei der verwaltung angerufen die mir unhöfflich engegen kamm sie wolle meijne sicht der dinge nicht hören da die bauarbeiter identifiziert haben u das reiche ihr aus um die abmahnung weiterhin geltend anzusehen u sie würde die auch nicht zurück nehmen als ich ihr sagte das ich anziege erstatte u mich an den mieterschutz wennde meinte sie es wäre ihr egal solle ich ruhig machen

@JensBecherer

Hi,

wenn dir deine Hausverwaltung nicht zuhören will, schilder das ganze Schriftlich und dann mit Einschreiben absenden das die das auch wirklich bekommen.

Weiß auch ruhig nochmal auf den Mieterschutzbund hin und das Sie dir ordentliche Beweise liefern sollen woran Sie fest machen das du hier Schuld bist.

Andernfalls steht Aussage gegen Aussage und das wars. :)

Auch die Abmahnung muss richtig begründet sein und wenn Sie das nicht beweisen können ist das hinfällig.

Die Abmahnung kommt ja sicher nicht aus heiterem Himmel.

Du kannst aber dafür sorgen, dass solche Vorfälle nicht wieder passieren, dann bleibt die Abmahnung ja folgenlos.

das ding ist ja das alle wohnungen im block bereits saniert sind meine wohnung die einzigste ist die noch auf ddr stand ist was sicherrungskasten betriffft zu der abmahnung muss ich sagen das ich weder die firma angetroffen ahbe noch eier an dfas fahrzeug geworfen habe

@JensBecherer

meine wohnung die einzigste ist

Du meinst, die einzige. "Einzigste" gibt es nicht.

@DarthMario72

sry ja hast recht aber wenn man leicht in rage ist kommen schreibfehler vor ich endschuldige mich aufrichtig dafür

@DarthMario72

Lt Duden hast du recht, aber hier ist das ohne Bedeutung, daher kein hilfreicher Kommentar (überflüssig wie ein Kropf, so der verstorbene BP Herzog).

Ein Widerspruchsrecht gibt es nicht. 

In der Abmahnung wird man innerhalb einer in der Abmahnung genannten Frist zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen aufgefordert. Hält man sich nicht daran, ist man im Verzug und es gibt weitere rechtliche Folgen.

Wenn du aber der Ansicht bist, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist, kannst du eine schriftliche Gegendarstellung formulieren.