Wenn man zum 30.04 kündigt, muss man dann an dem 30. noch arbeiten?

8 Antworten

Wenn in dem betreffenden Unternehmen in der Regel auch Samstags gearbeitet wird, dann musst du bis einschließlich dem 30.04.2016 arbeiten.

Andernfalls wäre in diesem Jahr der 29.04. letzter Arbeitstag.

Unabhängig davon lautet es im § 622 Abs.:1 BGB zur Kündigunsmöglichkeit:

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Eine Kündigung zum 29.04.2016 wäre deshalb nicht fristgerecht.


Danke

@Oliviii

Immer gerne.

Der 30.4. ist ein Samstag. Wenn Samstag ein regulärer Arbeitstag ist, musst du noch arbeiten.

Du wirst schließlich auch noch für den ganzen Monat bezahlt.

Grundsätzlich müsstest du bis einschließlich 30. April arbeiten.

Da dies aber in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, musst du (wenn du sonst nur werktags arbeitest) nur bis einschließlich 29.  April arbeiten.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Willibergi

Der 30. April ist ein Samstag. Wenn Du nur Montag bis Freitag arbeitest, musst Du selbstverständlich am Samstag nicht mehr arbeiten. Ist der Samstag ein Arbeitstag, ist das auch der letzte Tag an dem Du im Betrieb arbeiten musst.

der 30.04.wird dann Dein letzter Arbeitstag sein.

Es sei denn, der Arbeitgeber stellt Dich frei, oder Du musst Samstag ohnehin nicht arbeiten .