43 Stunde Woche als Azubi?
Hallo, ich bin ein volljähriger Azubi und bin als Konstruktionsmechaniker tätig.
Ich Arbeit von Montag bis Freitag und habe an einem Tag die Woche Berufsschule.
Ich arbeite 9 Stunden und habe 30 Minuten, heißt ich bin jeden Tag 9 1/2 Stunden auf der Arbeit. Freitags arbeite ich jedoch nur 7 Stunden mit 15 Minuten Pause.
Meine Frage ist ob das erlaubt ist und ob diese Zeit als Überstunden zählen.
Ps: Davor war die Arbeitszeit 8 Stunden mit 30 Minuten Pause und es wurde um 1 stunde pro Tag erhöht ohne es mit den Azubis zu vereinbaren.
Habe dein Vertrag nochmal rausgesucht und es steht "Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden" und "Das Unternehmen ist nicht Tarif gebunden. Die Arbeitszeit regelt sich nach Betriebsvereinbarung."
Zu den Pausen habe ich nichts gefunden.
5 Antworten
Was steht denn in Deinem Ausbildungsvertrag als Arbeitszeit? Sind dort 40 Stunden/Woche vereinbart? Steht etwas zu Überstunden im Ausbildungsvertrag?
Meine Frage ist ob das erlaubt ist und ob diese Zeit als Überstunden zählen
Als volljähriger Azubi gilt für Dich das Arbeitszeitgesetz und dort steht, dass man bis zu 48 Std./Woche und max. 10 Std./Tag arbeiten darf.
Wenn 40 Std./Woche vereinbart sind, sind alle Stunden darüber selbstverständlich Mehrzeit/Überstunden.
Freitags arbeite ich jedoch nur 7 Stunden mit 15 Minuten Pause.
Das ist gegen das Arbeitszeitgesetz. Dort ist vorgeschrieben, dass nach spätestens sechs Stunden eine Pause von mind. 30 Minuten gemacht werden muss.
Davon mal abgesehen sind für Azubis keine Überstunden vorgesehen und wenn, nur in Ausnahmen und die Überstunden sollen der Ausbildung dienen. Ein Azubi kann und darf keinen "vollwertigen" AN ersetzen, er soll den Beruf erlernen.
Lies mal z.B. hier:
Da steht doch, dass Du 40 Std./Woche arbeiten musst.
Dass das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, ist irrelevant.
Die Arbeitszeit regelt sich nach Betriebsvereinbarung."
Gibt es einen Betriebsrat? Falls nein, kann es keine Betriebsvereinbarung, höchstens eine Betriebsordnung sein.
Auf alle Fälle bedeutet das, dass die Zeiten des Arbeitsbeginns und -endes durch diese Anweisung geregelt werden.
Wenn nun einfach die tägliche Arbeitszeit verlängert wird, ändert das nichts daran, dass Du vertraglich diese 40 Wochenstunden "schuldest" und nicht mehr.
Alles was darüber geht ist Mehrarbeit/Überstunden die ein Azubi vorzugsweise als Freizeitausgleich bekommen soll oder die bezahlt werden müssen.
Zu den Pausen habe ich nichts gefunden.
Das sollte eigentlich in dieser "Arbeitszeitregelung" mit dabei stehen (die Lage und die Dauer der Pausen).
Die Mindestlänge der Pausen muss nirgends stehen, das regelt das Arbeitszeitgesetz im § 4
Zu den Pausen ist rein garnichts im Vertrag angegeben.
Wie sieht das denn mit der Schule aus? Die Schulstunden zählen doch dann auch als Arbeitszeit oder nicht und zählen die Pausen da auch dazu?
Habe jede Woche 1x für 8 Schulstunden Schule. Von 8 - 15 Uhr mit Pausen dazwischen. Zählt dieser Tag dann trotzdem als 7 Stunden Arbeit?
Dein Berufsschultag muss als kompletter Arbeitstag gerechnet werden, bei einer 40-Stunden-Woche an fünf Arbeitstagen sind das acht Stunden.
Pausen müssen nicht im Arbeitsvertrag stehen, wie schon geschrieben, die Mindestpausenzeiten sind gesetzlich im § 4 geregelt und danach darfst Du bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden nicht nur 15 Minuten Pause machen. Es sind mindestens 30 Minuten vorgeschrieben
Wenn das so ist Arbeite ich also 42 Stunden die Woche. Diese 2 Stunden müssten dann als Überstunden angesehen werden und somit mit Zuschlagen vergütet oder als Urlaub angesammlt werden. Jedoch ist das nicht so sondern wir bekommen den normalen Stunden Gehalt weiter.
Außerdem ist diese 42 Stunden Woche nicht einmalig sondern ein Dauerzustand.
Was würde passieren wenn ich bei der Gewerkschaft Anrufe?
Bei Euch gilt kein Tarifvertrag. Deshalb kann ich Dir nicht sagen, ob Du Überstundenzuschläge bekommst. Ohne Vereinbarung im Arbeitsvertrag, bzw. in einer Betriebsordnung wirst Du wohl keine Zuschläge bekommen.
Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Falls ja, wende Dich an die zuständige Gewerkschaft.
Du kannst Dich aber mal an die zuständige Kammer (z.B. IHK) wenden und von den permanenten Überstunden berichten.
Danke dir für Zeit und Hilfe! Hast mich echt weitergebracht.
Wie kommst du auf 43 Std?
Pausen sind KEINE Arbeitszeit und zählen somit nicht.
Du bist Volljährig und hast eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Std.
Pausen sind KEINE Arbeitszeit und zählen somit nicht
Gesetzlich ist das zwar richtig, aber es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn in diesem steht, dass Pausen ebenfalls Arbeitszeit ist, was meiner Ansicht nach selten vorkommt, dann sind Pausen auch Arbeitszeit.
Diese Information haben wir hier aber nicht und müssen somit von der Gesetzeslage ausgehen!
Deine Arbeitszeit steht im Vertrag.
Allerdings solltest du dich mal an die JAV deines Betriebes wenden (oder an die Gewerkschaft). Bei 9,5 Stunden Arbeitszeit steht die mehr Pause zu. Im übrigen gilt Pause als Arbeitszeit und muss auch bezahlt werden
Pause gilt nur dort als Arbeitszeit, wo es im Tarifvertrag festgeschrieben wurde!
Ist aber eigentlich gesetzlich festgeschrieben, soweit ich weiß. Aber der Fragesteller sollte einfach zur Gewerkschaft gehen, bei der er Mitglied ist oder noch besser vor Ort zur JAV. Die können den Ausbildungsvertrag und Arbeitsbedingungen prüfen.
Ist aber eigentlich gesetzlich festgeschrieben
Selbstverständlich nicht!!
Und was soll "eigentlich" heißen?
Eigentlich heißt, dass sowas unabhängig vom Tarif sowas im Arbeitsrecht festgeschrieben ist.
Ob es zum Beispiel eine JAV gibt oder nicht ist ja eigentlich auch nicht davon abhängig, ob ein Betrieb an einen Tarif gebunden ist oder nicht. Das Vorhandensein einer JAV hängt von der Betriebsgröße ab.
Mit meiner Nachfrage nach dem Sinn von "eigentlich" will ich lediglich sagen, dass etwas entweder gesetzlich geregelt oder gesetzlich nicht geregelt ist - aber nicht "eigentlich" (zu "gesetzlich geregelt" rechne ich hier auch Richterrecht).
Und "gesetzlich" ist die Pause selbstverständlich keine Arbeitszeit.
Und Betriebsrat oder JAV sind in dieser Frage irrelevant.
deine arbeitszeit steht in deinem vertrag
wenn du so was aufbewahrst
Also da du ü18 bist brauchst du gesetzlich nur eine halbe Stunde Pause pro Tag. Und du darfst halt pro Tag nicht mehr als 10h arbeiten. Also ja das ist gesetzlich soweit ok.
Stimmt nicht ganz. Wenn die Arbeitszeit am Tag 9h übergeht ist gesetzlich vorgesehen, ganz gleich wie alt man ist, dass eine 45 Minutenpause (z.B. 1x 30 min + 1x15 min) verpflichtend ist.
Ja sorry, hast recht. Aber sonst ist gesetzlich alles ok soweit.
Und du darfst halt pro Tag nicht mehr als 10h arbeiten.
Das trifft nur dann zu, wenn die Arbeitet im Durchschnitt von 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag beträgt.
Habe dein Vertrag nochmal rausgesucht und es steht "Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden" und "Das Unternehmen ist nicht Tarif gebunden. Die Arbeitszeit regelt sich nach Betriebsvereinbarung."
Zu den Pausen habe ich nichts gefunden.