Umsatzziele im Vertrieb nicht erreicht - Abmahnung wirksam?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorab:

Ich habe heute eine Abmahnung erhalten und noch nicht bestätigt.

"Bsstätigen" musst Du auch überhaupt nichts.

Zur eigentlichen Frage:

Ist diese denn auch rechtlich wirksam oder einfach eine Drohung?

Hier handelt es sich nicht um eine Abmahnung!

Erstens kann wegen der Verfehlung von Zielvereinbarungen selbstverständlich nicht wirksam abgemahnt werden, weil es sich bei einer Zielverfehlung nicht um ein vertragswidriges Verhalten handelt; dazu hat huegelchen ja bereits einen passenden Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin gegeben; anders wäre es, wenn der Arbeitgeber Dir ein vorsätzlichen Verhalten nachweisen könnte, das zur Verfehlung des Ziels geführt hat.

Zweitens mangelt es diesem "Schrieb" an den formal-inhaltlichen Voraussetzungen; hier wird nur ein pauschaler Vorwurf ohne konkrete Nachweise erhoben; eine Abmahnung verlangt - und das fehlt hier - aber eine genaue und konkrete Beschreibung (auch mit Datum) eines vertragswidrigen Verhaltens und die Androhung von arbeitsrechtlichen Schritten im Wiederholungsfall (die Formulierung "Andernfalls ist Ihr Arbeitsplatz aus unternehmerischer Sicht nicht mehr vertretbar." besagt erst einmal überhaupt nichts Konkretes).

Das Schreiben kann aus diesen Gründen auch nicht zur Stützung einer Kündigung im Wiederholungsfall herangezogen werden.

Eine Kündigung aus diesem Anlass wäre vor Gericht genau so unhaltbar wie eine Abmahnung!

Vielleicht hilft Dir das ja weiter:

12.02.2016

Arbeitsrecht

ArbG Berlin: Keine Abmahnung wegen Verfehlung der Zielvereinbarung

ArbG Berlin, Urteil vom 30.10.2015 – 28 Ca 7745/15

Volltext: BB-ONLINE BBL2016-436-5

Amtliche Leitsätze

I. Haben die Vertragsparteien sich für einen Außendienstler per Zielvereinbarung auf bezifferte Umsatzzahlen verständigt, so kann der Arbeitgeber deren Verfehlung nicht schon als solche als Verletzung vertraglicher Pflichten mit Abmahnung belegen (ebenso schon LAG Düsseldorf 2.09.1990 – 4 Sa 1442/90 – LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24; Preis/Lindemann, Der Arbeitsvertrag, 5. Auflage [2015], Teil II Z 5 Rn. 11-12). Der Arbeitnehmer schuldet „das ,Wirken', nicht das ,Werk'“ (BAG 11.12.2003 – 2 AZR 667/02 – NZA 2004, 784 = BB 2004, 1682 [B.I.2 c. - „Juris“-Rn. 91]).

Woher ich das weiß:Recherche

brav, das hätte ich so geraten

Vielen Dank

Das ist für mich auch die einzig vernünftige Schussfolgerung. Wenn der Betrieb beispielsweise keine qualitativ guten Produkte oder keinen vernünftigen Service anbietet, kann man es nicht unbedingt dem Vertrieb anlasten, wenn die Verkaufszahlen nicht stimmen.

@PeterSchu

So ist gerade auch die Lage - viele Mitarbeiter gehen und die Verkaufszahlen im Gesamten Unternehmen sinken. Ich bin im übrigen nicht der einzige mit dieser sogenannten "Abmahnung"

Das ist so eine Sache... Woran liegt es denn, dass du deine Ziele nicht erreichst? Schlecht Lage am Markt / in der Branche, miese Produkte oder machst du deine Arbeit nicht - heißt als Außendienstler gefühlt nur "Telefonvertrieb" mit dem einen oder anderen Besuch?

Um das wirklich verlässlich beurteilen zu können, müsste man deinen Arbeitsvertrag bzw. deine genaue Tätigkeitsbeschreibung inkl. sämtlicher Nebenabreden kennen.

Abmahnung ist unwirkdam. Es sei denn, er weisst dir Bummelei nach und das wird schwer.Schreibe eine Gegendarstellung wie sich diese Sache aus deiner Sicht verhält und lass sie der Abmahnung beifügen. Die Abmahnung nicht bedtätigen, jefiglich den Empfang quittieren. Gerichtlich dagegen vorgehen lohnt nicht, dann ist dad Arbeitsverhältnis meist kaputt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist eine Abmahnung!

Und warum sollte die nicht wirksam sein? Oder steht darin etwas Falsches?

Viele Grüße

Michael

Das ist eine Abmahnung!

Nein, das ist keine Abmahnung!

Erstens kann wegen der Verfehlung von Zielvereinbarungen nicht wirksam abgemahnt werden, weil es sich nicht um ein vertragswidriges Verhalten handelt (es sei denn, der Arbeitgeber kann dabei "Absicht/Vorsatz" beweisen).

Zweitens mangelt es an den formal-inhaltlichen Voraussetzungen; hier wird nur ein pauschaler Vorwurf ohne konkrete Nachweise erhoben, eine Abmahnung verlangt aber eine genaue und konkrete Beschreibung (auch mit Datum) eines vertragswidrigen Verhaltens und die Androhung von arbeitsrechtlichen Schritten im Wiederholungsfall (die Formulierung "Andernfalls ist Ihr Arbeitsplatz aus unternehmerischer Sicht nicht mehr vertretbar." besagt erst einmal überhaupt nciths Konkretes).

@Familiengerd

Mag sein, dass die Abmahnung im Wortlaut so nicht "in Ordnung" ist und der Arbeitgeber einfach zu dumm ist, die richtige Begründung zu schreiben.

Wenn der Fragesteller aber wie darin aufgeführt nicht seinen Aufgaben nachkommt und darüber schon Gespräche geführt wurden, dann ist das vertragswidriges Verhalten.

Denn zu den vertraglichen Vereinbarungen eines Außendienstmitarbeiters gehört ganz sicher auch die Akquisetätigkeit.

Ich war selbst 12 Jahre im Außendienst. Da zählt neben Umsatz noch noch mehr Umsatz.

Solange der stimmt, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, ist der Ärger vorprogrammiert.

Und irgendwann finden die irgendwie einen Grund, wenn sie es wollen.

Gruß Michael

@19Michael69
Denn zu den vertraglichen Vereinbarungen eines Außendienstmitarbeiters gehört ganz sicher auch die Akquisetätigkeit.

Das bestreitet ja auch keiner!

Wenn der Fragesteller aber wie darin aufgeführt nicht seinen Aufgaben nachkommt und darüber schon Gespräche geführt wurden, dann ist das vertragswidriges Verhalten.

Dass ist so nicht richtig!

Ein vertragswidriges Verhalten wäre es nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Zielvereinbarung gewollt und bewusst nicht erfüllt hätte. Alleine die Tatsache, DASS er sie nicht erreicht hat, stellt noch lange kein vertragswidriges Verhalten dar, denn für ein vertragswidriges Verhalten ist ein schuldhaftes Verhalten Voraussetzung - und ob das hier gegeben ist, wissen wir nicht (ist aber nach den Schilderungen in Antwort und ergänzenden Kommentaren nicht anzunehmen).

Du solltest vielleicht einmal den in der Antwort von huegelchen zitierten Leitsatz zu einem Arbeitsgerichtsurteil lesen, das einen vergleichbaren Fall behandelte!

@Familiengerd

Warum ignorierst du den dsnach folgenden Absatz?

Denn zu den vertraglichen Vereinbarungen eines Außendienstmitarbeiters gehört ganz sicher auch die Akquisetätigkeit.

Gruß Michael

@19Michael69
Warum ignorierst du den danach folgenden Absatz?

Erstens habe ich das nicht - siehe gleich den Anfang meiner Erwiderung!!!

Zweitens spielt das für meine Aussagen überhaupt keine Rolle - und darum geht es doch gar nciht!

Der Fragesteller übt ja Akquisetätigkeiten aus, nur erreicht er (und steht damit ja wohl nicht alleine) nicht die vereinbarten Ziele.

@Familiengerd
indem Sie Ihre Akquisetätigkeit deutlich verbessern

Was willst du erreichen?

Fakt ist, dass der Arbeitgeber unzufrieden ist und entweder einen echten Grund hat oder einfach einen sucht.

Und wenn es erst einmal soweit ist, ist das Ende des Ganzen nahe.

Gruß Michael

@19Michael69
"indem Sie Ihre Akquisetätigkeit deutlich verbessern"
Was willst du erreichen?

Was willst Du mir damit jetzt sagen? Was sollte ICH hier denn erreichen wollen??

Selbstverständlich kann der Arbeitgeber diese Aufforderung an den Arbeitnehmer richten! Aber was hat das mit der diskutierten Frage nach Abmahnung usw. zu tun?

@Familiengerd

Dass es selbst wenn die Abmahnung "so" nicht rechtens ist, durchaus einen gerechtfertigten Grund für eine Abmahnung geben kann.

Und selbst wenn nicht, wird ihm das leider auch nicht helfen.

Ich habe einige Kollegen kommen und "auf diese Weise" wieder gehen sehen und das Ende hat sich immer so oder zumindest so ähnlich angekündigt.

Gruß Michael

@19Michael69
Dass es selbst wenn die Abmahnung "so" nicht rechtens ist, durchaus einen gerechtfertigten Grund für eine Abmahnung geben kann.

Mein Güte! Es wurde doch mehr als einmal ausführlich erklärt! Begreifst Du es nicht?!?

Die Abmahnung ist nicht nur "nicht so" unberechtigt, sondern eine Abmahnung ist in diesem Fall überhaupt nicht berechtigt - es sei denn, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer hier gewollte, bewusste Zielverfehlen, also ein arbeitsvertragliches Fehlverhalten nachweisen.

Und wenn es doch einen "durchaus einen gerechtfertigten Grund" geben sollte, dann muss sich die Abmahnung genau und konkret auf diesen Grund beziehen.

Dass der Arbeitgeber möglicherweise irgend einen beliebigen anderen Grund findet, um den Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu ekeln, mag ja sein, darum geht es hier aber überhaupt nicht!

@Familiengerd

Natürlich begreife ich - warum aber begreifst du nicht, dass hier durchaus ein "arbeitsvertragliches Fehlverhalten" vorliegen kann?

Du bist immer "rechtlich korrekt" und gibst sicher die richtigen Antworten, übersiehst dabei aber leider allzu oft, dass das in vielen Fällen nur die grauen Theorie ist, neben der es auch noch die oft unangenehme Praxis gibt.

@19Michael69
dass hier durchaus ein "arbeitsvertragliches Fehlverhalten" vorliegen kann?

Was soll denn die Herumspekuliererei mit dem, was sein "kann"?!?

Nach der Schilderung in der Frage liegt hier aber kein vertragswidriges Verhalten vor. Alleine die Tatsache, dass ein vereinbartes Ziel nicht erreicht wurde, ist kein vertragswidriges Verhalten und kann daher auch nicht wirksam abgemahnt werden.

Ein vertragswidriges Verhalten ist immer ein schuldhaftes Verhalten; und auch bei einer Nichterreichung des Ziels wegen eines schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers (z.B bewusst zu wenig Akquisetelefonate geführt zu haben) ist nicht die Zielverfehlung vertragswidrig, sondern das dazu führende schuldhafte Fehlverhalten des Arbeitnehmers.

Und das ist keine "graue Theorie", sondern diese Zusammenhänge müssen erst einmal geklärt werden, um beurteilen zu können, ob eine Maßnahme des Arbeitgebers gerechtfertigt und rechtlich einwandfrei ist oder nicht.

Was sich daraus dann an konkreten praktischen Schlussfolgerungen ergibt, ist doch eine ganz andere Frage, die aber erst an zweiter Stelle steht. Dass der Arbeitgeber Möglichkeiten hat, selbst aus unberechtigten Gründen einem Arbeitnehmer das Leben schwer zu machen, ist noch einmal eine Andere Frage - und wird auch gar nicht bestritten.

@Familiengerd
Was soll denn die Herumspekuliererei mit dem, was sein "kann"?!?

Stimmt - und daher ist es mit diesen nichts aussagenden Schilderungen des FS ebenfalls nichts anderes als reine Herumspekuliererei zu behaupten, dass von ihm kein vertragswidriges Verhalten vorliegt.

@19Michael69

Das ist - sorry - völliger Blödsinn!

In der sogenannten "Abmahnung" wird dem Fragesteller lediglich vorgeworfen, vereinbarte Ziele nicht erreicht zu haben; ihm wird also kein vertagswidriges Verhalten vorgeworfen, das zu dieser Nichterreichung geführt habe!

Wo hier eine von Dir behauptete "Herumspekuliererei" vorliegen soll, ist mir schleierhaft!

@Familiengerd

Ah, mal wieder dein "sorry".

Und das Blödsinn gilt für dich, nur für dich.

Von der Wirksamkeit der Abmahnung sind wir längst meilenweit entfernt.

Du redest weiterhin nur von der Theorie ohne die echten Hintergründe zu kennen.

Sein Verhalten und seine Arbeitsweise können ein vertragswidriges Verhalten darstellen oder auch nicht.

Nur er weiß es - wir wissen nicht, ob es so ist und daher ist "jede Richtung" einfach nur Spekulation.

@19Michael69
Sein Verhalten und seine Arbeitsweise können ein vertragswidriges Verhalten darstellen oder auch nicht.

Der Fragesteller wurde nicht wegen vertragswidrigen Verhaltens abgemahnt!

Was soll also Dein stures spekulatives Beharren darauf, dass ein vertragswidriges Verhalten vorliegen könne.

Das wird hier langsam ziemlich dumm!

Ah, mal wieder dein "sorry".

Ja und? Es tut mir auch leid (nicht wirklich 😏), Dir "Blödsinn" in dieser Frage vorhalten zu müssen!

@Familiengerd

Genau - du lässt immer nur deine sture Meinung gelten und hältst anderen, die nicht deiner Meinung sind, ohne Sinn und Verstand und ohne auch mal darauf einzugehen einfach irgendwas vor.

Aber auch das kommt sicher wieder nicht bei dir an.

@19Michael69

Ich halte mich nur an Fakten, die hier bekannt sind - und darauf weise ich Dich, der Du ständig spekuliert, dass etwas sein "könnte", hin!

Mit "Meinung" und "stur sein" hat das überhaupt nichts zu tun.

Aber von mir aus kannst Du das gerne so sehen; wenn du mit Objektivität nicht klarkommst, ist das nicht mein Problem ...

@Familiengerd

Nein, du hältst dich eben nicht an Fakten.

Du behauptest, dass kein vertragswidriges Verhalten vorliegt und das kannst du überhaupt nicht wissen.

@19Michael69

Es geht nicht um ein x-beliebiges vertragswidriges Verhalten - das kann ich selbstverständlich nicht wissen ., sondern es geht um ein vertragswidriges Verhalten in Zusammenhang mit der Nichterreichung der Zielvorgaben.

In dem "Schrieb" des Arbeitgebers wird nicht der Vorwurf eines vertragswidrigen Verhaltens erhoben, also gibt es auch keines - jedenfalls keines (und das ist entscheidend), das hier ein Rolle spielen würde.

Aber wenn Dir das von der Logik her zu kompliziert ist ...

Ich habe jedenfalls keine Lust mehr, auf jemanden einreden zu müssen wie auf das sprichwörtliche "kranke Pferd", nur weil der sich in ein "mögliches" vertragswidriges Verhalten verrennt, da es sich aufgrund seiner eigenen Einstellung zum Problem nicht anders als um ein vertragswidriges Verhalten handeln kann, wenn der Fragesteller die Zielvereinbarung nicht erfüllt.

@Familiengerd

Ja ja, du hast natürlich Recht ...

Und der Fragesteller hat davon überhaupt nichts!

@19Michael69
Und der Fragesteller hat davon überhaupt nichts!

Hier ging es jetzt nicht um den Fragesteller, sondern um Dein Beharren auf hypothetischen Annahmen!

Der Fragesteller hat kompetente und richtige antworten erhalten - unter anderem von mir!

Ja ja, du hast natürlich Recht ...

Selbstverständlich! 👍😊

@Familiengerd

Du bist ein reiner Theoretiker und gibst Antworten wie aus dem Lehrbuch abgepinselt ohne dabei auf den Fall einzugehen und ohne über den Tellerrand himauszuschauen.

Deine Antworten mögen oft richtig sein, wirklich hilfreich sind sie noch öfter aber nicht.

@19Michael69

Du ignorierst (schon wieder und wie üblich), was ich gesagt habe: Wir haben hier nicht das konkrete Problem des Fragestellers diskutiert, sondern über bestimmte Aspekte gestritten.

Ob meine eigene Antwort dem Fragesteller hilft, wirst Du überhaupt nicht beurteilen können; und er hat auch nciht nachgefragt, was er jetzt tun, wie er sich verhalten soll. Mit meiner eigenen Antwort habe ich (im Gegensatz zu Dir) jedenfalls die konkrete Frage genau und richtig beantwortet!

@Familiengerd

Du hast von Anfang an meine vollkommen richtigen Erfahrungen und die dazugehörigen Aussagen aus der Praxis ignoriert.

Es gibt nicht einfach nur Schwarz und Weis, nicht nur richtig umd falsch.

Und hättest du das kapiert, hätten wir uns den Kram hier sparen können.

Dann wäre nach meinem vollkommen richtigen Kommentar zu deinem ersten Schluss gewesen.

@19Michael69

Deine Erwiderung auf meinen ersten Kommentar war genau so falsch, wie es Deine Antwort war.

Deine eigenen Erfahrungen spielen dafür doch überhaupt keine Rolle!

Wenn eine Abmahnung - wie im Fragefall - unwirksam ist, weil sie formal inhaltlich falsch ist und sich gegen kein vertragswidriges Verhalten richtet, dann sind Deine eigenen Erfahrungen dabei völlig bedeutungslos!!

@Familiengerd

Meine Erwiderung ist vollkommen richtig. Einfach nur traurig, wenn du das nicht verstehst.

Ich sage es ja und du beweist es immer wieder selbst:

Du bist ein reiner Theoretiker und das ist sehr oft nicht hilfreich.

Fettschrift kann ich auch ...

@19Michael69
Meine Erwiderung ist vollkommen richtig.

Nein! Sie ist so falsch, wie sie nur falsch sein kann!

Einfach nur traurig, wenn du das nicht verstehst.

Einfach nur traurig, wenn du die gegenteiligen Erläuterungen und auch das Dir widersprechende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ganz einfach ignorierst, weil das Dir in Deiner verbohrten Sturheit nicht in den Kram passt!

Du hast geschrieben:

Wenn der Fragesteller aber wie darin aufgeführt nicht seinen Aufgaben nachkommt und darüber schon Gespräche geführt wurden, dann ist das vertragswidriges Verhalten.

Und darauf habe ich, weil das falsch ist, geantwortet:

Ein vertragswidriges Verhalten wäre es nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Zielvereinbarung gewollt und bewusst nicht erfüllt hätte. Alleine die Tatsache, DASS er sie nicht erreicht hat, stellt noch lange kein vertragswidriges Verhalten dar, denn für ein vertragswidriges Verhalten ist ein schuldhaftes Verhalten Voraussetzung - und ob das hier gegeben ist, wissen wir nicht (ist aber nach den Schilderungen in Antwort und ergänzenden Kommentaren nicht anzunehmen).

Auf Dein

Denn zu den vertraglichen Vereinbarungen eines Außendienstmitarbeiters gehört ganz sicher auch die Akquisetätigkeit.

habe ich mit

Das bestreitet ja auch keiner!

geantwortet (obwohl das für die konkrete Frage irrelevant ist).

Aber auch das hast Du mit Deiner besessenen Fixiertheit auf ein von Dir behauptetes angebliches vertragswidriges Verhalten alleine schon wegen der Nichterreichung der Zielvereinbarung (eine völlig falsche Behauptung!) nicht einmal zur Kenntnis genommen.

Fettschrift kann ich auch ...

Ach! Wie schön!

@Familiengerd

Du bist und bleibst ein reiner Theoretiker mit oft nicht hilfreichen Antworten.

@19Michael69

Gerne!

Du bist und bleibst ein reiner Theoretiker

Das kannst Du ja mal den Arbeitsrichtern erzählen und vorschlagen, sie sollten sich gefälligst an Deinen "vollkommen richtigen Erfahrungen und [den] dazugehörigen Aussagen aus der Praxis" orientieren und wie "traurig" es wäre, wenn sie das nicht verstehen.

Im Übrigen kannst du das überhaupt nicht beurteilen; ich habe 14 Jahre als Betriebsrat Praktikererfahrung in der Anwendung des Arbeitsrechts!

Aber ich fürchte, es bringt überhaupt nichts, Dir erklären zu wollen, dass man sich erst einmal über die Rechtsverhältnisse Klarheit verschaffen muss, um überhaupt angemessen entscheiden zu können, ob und wie man sich richtig verhalten soll!

Bleibe lieber bei "Auto und Motorrad", "125er" usw., da magst Du ja kompetent sein, aber versuche ausgerechnet DU besser nicht, ausgerechnet MIR etwas zum Thema "Arbeitsrecht "erzählen" zu wollen!

mit oft nicht hilfreichen Antworten

Ich lach mich schlapp, wie ausgerechnet Du das beurteilen können willst! Und die diesbezüglichen Angaben in meinem Profil sagen etwas Anderes - aber ich fürchte auch hier, dass Du damit nicht viel anfangen kannst.

@Familiengerd

Dss ädert alles nichts an deiner starren und sturen Einstellung und beweist nur einmal mehr, dass du ein reiner Theoretiker bist.

Und wenn einem wirklich gute Argumente ausgehen, dann kommen die lächerlichen Anspielungen auf die Hauptthemen des anderen und die verzweifelten Versuche, ihn darauf reduzieren zu wollen.

Das ist dann endgültig unterste Schublade ...

@19Michael69

Jaja ...

Auch Dein Rückzug auf den Vorwurf "reiner Theoretiker" (unterste Schublade und durch meine Betriebsratstätigkeit widerlegt - aber das ignorierst Du ja mal wieder, wie so vieles Andere auch!) ändert nichts daran, dass Deine Aussagen und Behauptungen schlicht und einfach falsch sind!!

starren und sturen Einstellung

Das sagst ausgerechnet (!!) Du? Aber neben "starr und stur" kommt bei Dir ja auch noch Kenntnislosigkeit im Arbeitsrecht!

beweist nur einmal mehr, dass du ein reiner Theoretiker bist

DAS - die darin zum Ausdruck kommende Ignoranz (die sich übrigens durch Deine gesamten Äußerungen hier zieht) - allerdings beweist, dass Du nichts verstehst und intellektuell und mental überfordert bist!

👍💪👋😂🤛

@Familiengerd

Du laberst nur noch Müll.

Was soll denn bitteschön durch deine Tätigkeit im Betriebsrst widerlegt werden?

Ignorant bist lediglich du, da du keinerlei andere Meinungen außer deiner zulässt.

Aber das wirst du sowieso niemals verstehen.