Falsches Datum bei Unterschrift, zählt das bei der Kündigungsfrist?

2 Antworten

Dazu solltest du etwas ausführlicher werden, denn es besteht immer die Möglichkeit das du den Vertrag schon länger hast zuhause liegen gehabt und diesen als erster unterschrieben hast. Oder kannst Du nachweisen das das nicht möglich war.

Hallo Redonna,

erstmal vielen Dank für die Antwort, aber da nun über 2 Jahre ins Land gegangen sind hat sich alles zu meinen Gunsten erledigt. Zwar hat die andere Seite versucht dagegen zu lenken, aber Dank Anwalt klappte es plötzlich doch.

Viele Grüße

Widerrufe den Vertrag fristgemäß.

 

Wenn sich der Vertragspartner auf das Datum im Vertrag bezieht, sage ihm einfach, wann der Vertrag unterschrieben wurde und warum das Datum auf dem Schriftstück falsch sein muss.

Hast es in Deiner Fragestellung bereits gut ausgeführt: "obwohl ich diesen Vertrag schon von dem Vertragspartner unterschrieben bekommen habe und durch dieses Datum ersichtlich ist, dass es sich bei meiner Unterschrift um ein falsches Datum handelt (er müßte also theoretisch den Vertrag in die Vergangenheit geschickt haben)."

Das sollte ihn überzeugen.

Das Schreiben ("Vertrag") ist nur ein Beweis für die vereinbarten Sachverhalte, falls es Probleme gibt. Das Datum ist aber keine Vereinbarung sondern soll lediglich belegen, wann unterschrieben wurde. Wenn Du die Unrichtigkeit des Datums beweisen kannst, bist Du auf der sicheren Seite und der Widerruf erfolgte fristgemäß.

Hallo Karl10,

vielen Dank für die schnelle Antwort!