Abmahnung - Höhe der Fahrtkosten beim Arbeitgeber falsch angegeben bzw. keine Änderung mitgeteilt

5 Antworten

Sie bezahlte 63 Euro, da die Karte nun mal 63 Euro gekostet hatte, die neue Karte kostet 52 Euro, ergo erhält sie dann halt max 50 Euro FG oder halt den vollen Preis erstattet.

Wo ist das Problem...

Wenn man sich das FG anguckt, da kann man Tarif ablesen etc. (du hattest geschrieben, sie wäre die Dienstälteste, kann man auch bei jüngeren MA machen, nachfragen direkt, warum der Fahrpreis vorher höher war)

Auf so etwas kommt man wohl nicht (als Ausrede für sie: anderer Tarif andere Zone aufgrund dessen weil die Busse /Bahn anders fahren, denn in der BRD wurde je nach Region massiv umgestellt, oder aufgrund ihres Alters vlt. neuerdings Seniorenticket, und so was wäre für mittelalterliche Menschen eine Ersparnis je nach Land wo man wohnt um sonst -----> gibt es z. B. in Spanien, in der BRD verringert sich das Entgelt),

 warum abmahnen, weil ihr in der Lohnbuchhaltung gepennt habt oder selbst nicht klären könnt oder sagen könnt, wir zahlen nur ein Entgelt in der Erstattung bis zum Betrag von x Euro...

Zunächst frage ich mich beim Lesen, wer Du bist, dass Du ein Laienforum fragst, ob Dein Betrieb eine Abmahnung schreiben soll/ kann/ darf.

Bist Du Personalverantwortlicher oder Betriebsrat, dann solltest Du die gesetzlichen Vorschriften kennen.

Und ansonsten geht es Dich vermutlich nichts an.

railan  10.03.2015, 07:20

Es dürfte die Betroffene sein...

mg6358 
Fragesteller
 10.03.2015, 07:26

Wir sind ein Verein, und du hast recht ich weiss als Verantwortliche vermutlich zu wenig. Allerdings ist es so, dass ich auch immer versuche fair und sozial zu sein, egal was gesetzlicherseit möglich wäre.

Mir hat mal eine Chefin auf meine letzte Gehaltsüberweisung (die ich einklagen musste) geschrieben: Soziales Handeln zahlt sich nicht aus! So eine Vorgesetzte will ich aber nicht sein und nie werden, weil ich mir morgens im Spiegel noch ins Gesicht schauen will...

Treppensteiger2  10.03.2015, 07:27
@mg6358

Wenn Du eine Chefin hast, dann überlasse das also lieber der.. wenn Du schon selbst schreibst, dass Du zuwenig Ahnung hast.. Was qualifiziert Dich dann aber zur "Verantwortlichen"? frage ich mich...

Ich denk, ich würde erst mal ein klärendes Gespräch vorziehen. Gerade wenn sie sonst ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter ist. Danach sieht man dann weiter- und klar das Geld würde ich auf alle Fälle schon zurückfordern.

LG yodakitty 

Rückforderung des zuviel gezahlten Betrages, klar! Ansonsten könnte man bei einer so langjährigen Mitarbeiterin mal ein Auge zudrücken.

blackforestlady  10.03.2015, 07:18

So sehe ich das auch. 

Rückforderung ja, Abmahnung , nein.