Sind Fahrtkosten und Reinigungsarbeiten in der Höhe von der Mietkaution berechtigt?
Nach dem Auszug aus unserer 70 qm Wohnung zog unsere Vermieterin uns Reinigungskosten in Höhe von 13 Stunden á 3 Personen á 15 € (~585€) von der einbehaltenen Kaution ab. Ist dies ein üblicher Tarif für die Übergabe einer "Besenreinen" Wohnung? Meiner Meinung nach hat das mit Wirtschaftlichkeitsprinzip wenig zu tun, mal abgesehen davon, dass uns dazu keine richtige Rechnung vorgelegt wurde.
Weiterhin wird eine Anfahrt in Rechnung gestellt von über 700 km á 30 cent. Die 30 cent sind ein üblicher Abrechnungsbetrag, aber was kann der Mieter dafür, dass die Vermieterin so weit weg wohnt? Wir haben - und sind auch froh drumm - keinen Einfluss auf den Wohnort des Vermieters.
Wir haben keinerlei Aufforderung bekommen die Reinigung oder die Beseitigung anderer Mängel unsererseits durchzuführen.
13 Antworten
Besenrein heist grob mit dem Besen gereinigt. Spinnweben entfernt, gefegt oder gesaugt, keine Fenster geputzt und keine Bohrlöcher verschlossen, eigene Einbauten beseitigt.
Die Vermieterin hat also nicht den geringsten Anspruch auf Erstattung von Reinigungskosten oder Fahrkosten für wen auch immer.
Fordere sie schriftlich per Einwurfeinschreiben auf, dir den einbehltenen Restbetrag der Kaution zu überweisen. Sie ist lt. § 812 BGB zur Herausgabe verpflichtet wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Setze eine Frist von einem Monat. Für den Fall des Verzuges kündige Rechtsmittel an.
Selbst wenn eine Forderung berechtigt wäre, müsste sie zunächst dich als Mieter auffordern, binnen einer Frist die(angeblichen!) Mängel zu beseitigen. Hat sie nicht, deshalb bliebe sie auf den Kosten sitzen. Diese wären sowieso zu belegen. Ich vermute hier den versuch eines Dummenfangs.
bei dieser Summe würde ich sofort zum RA gehen und dies klären lassen denn wie du schon sagst könnt ihr nichts dafür dass sie so weit weg wohnt.
Sie kann die Kosten für das Finanzamt geltend machen.
Die Reinigungskosten sind auch mehr als fraglich.
Informiere diene Vermieterin vorher dass du das nicht akzeptierst und Klage einreichst. Eventuell reicht schon der Wink mit dem Zaunpfahl dass sie die Rechnung offen legt und entsprechend kleiner gestaltet
Welche Rechnung und wofür? Der Mieter hat sich durch die besenreine Rückgabe vertragsgerecht verhalten.
Die Vermieterin hätte Ihnen zunächst eine Aufforderung zukommen lassen müssen die Reinigung selbst durchzuführen. Nur wenn ein Mieter das ablehnt, darf eine Reinigung der Wohnung in Rechnung gestellt werden.
Fehlt diese Aufforderung mit Fristsetzung, so müssen Sie gar nichts bezahlen. Sie können die Kaution einfordern, bzw. einen Teilbetrag wenn noch Nebenkosten ausstehen.
Ist dieser Rechtsanspruch auf eingehaltene Kaution auch dann noch gültig wenn es versäumt wurde uns die Möglichkeit einzuräumen die Mängel zu beseitigen und zudem die Frist für die Rückzahlung der Kaution von 4 Wochen - laut Mietvertrag - ohnehin überschritten wurde?
1. Wenn besenrein im Mietvertrag steht, dann muss man auch nur besenrein hinterlassen. Was besenrein bedeutet habe ich als Kommentar unter imagers Beitrag geschrieben.
2. Wenn bei Mängeln keine nachweisliche Aufforderung zur Behebung und keine möglichkeit der Behebung der Mängel gegeben wurde, bleibt der Vermieter auf den kosten sitzen.
Es ist natürlich immer ein Vorteil einen Mietrechtsschutz zu haben.
Hier kommen einige §§ in Frage die bei der Abwägung der Frage Beachtung finden müssen.