Ablösevereinbarung,?

5 Antworten

1.500,- reichen nie und nimmer für eine Renovierung.

Davon mal ab: Es ist nicht deine Aufgabe, den Vormieter zur Renovierung oder zur Zahlung der Renovierungskosten zu bewegen. Das ist Aufgabe des Mieters.

Wenn du die Wohnung unrenoviert übernimmst (falls du das überhaupt willst), kannst du sie auch unrenoviert bei Auszug übergeben.

Ein Hausstand, der nach acht Jahren noch 3.000,- wert sein soll... nee!

Die zu übergebende Sache (die Möbel) haben nicht die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften (deutlich älter als angegeben). Zudem liegt hier noch eine arglistige Täuschung vor: Das was Bitterkraut gesagt hat.

zaraaatannn 
Fragesteller
 21.01.2020, 16:18

Ja ich weis das mit der Renovierung, aber was macht man nicht alles um eine Wohnung zu bekommen 😓. Wissen sie ob so eine formlose Vereinbarung rechtskräftig ist?

Casuscactus  21.01.2020, 16:28
@zaraaatannn

Auch formlose Vereinbarungen sind rechtskräftig (gibt ein paar, die zwingend die Schriftform erfordern, hier aber nicht).

Und natürlich sind die Rahmenbedingungen einer mündlichen Vereinbarung bindend. Wenn der Verkäufer zusagt, dass die Sache maximal zwei Jahre alt ist, dann hat sie das zu sein. Andernfalls liegt ein Mangel in der Sache vor.

albatros  22.01.2020, 01:18
@zaraaatannn

Betrug ist strafbar. Hier wollte sich der Vormieter einen finanziellen Vorteil verschaffen unter Behauptung falscher Tatsachen. Deshalb ist die Vereinbarung rechtswidrig.

Hast du den "Brief" unterschrieben oder nicht? Wenn ja, ist es de jure ein Kaufvertrag "über Küchen-, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel für 3.000 EUR" der am 29.02.2020 fällig wird.

Dass du dir die Möbel nicht mal richtig angesehen hast und dir etwas anderes vorgestellt hast oder dass die Möbel nun älter sein sollen, ist gerade nicht zugesicherte Eigenschaft und damit nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages. Und nachverhandeln ist nicht, wenn der Preis vereinbart ist: Da muss man sich eben informieren, bevor man Vertrg schliesst :-O

Wenn du nicht unterswchrieben hast, schließt du mit dem Vermieter einen Mietvertrag und der Vormieter hat nur ein Kaufinteresse und Verhandlungen mit Preisvorstellung geführt, aber keinen deal. Er muss die Wohnung geräumt und besenrein übergeben. Wie und wem er seinen Hausrat verkauft, wäre dann seine Sache.

Du solltest den Vormieter informieren, dass du nur weniger (50% mindestens) zu zahlen bereit bist. Geht er nicht drauf ein, fordere zur Beräumung auf. Kündige dabei an, dass du bei Weigerung ihn wegen Betruges anzeigen wirst. Der Abschlag vom (nachzuweisenden) Kaufwert beträgt jährlich 10%. Lass dir die Kaufbelege zeigen.

Du bist auch nicht für die Renovierung der Wohnung zuständig sondern der Vermieter muss das vomVormieter einfordern.

Lass dich nicht auf diesen erwähnten Tausch ein.

Dann sag ihm, dass du aufgrund der Täuschung die Vereinbarung anfechten wirst. Seh zu, dass du dn Mietvertrg bekommst und zahl nix. Soll er klagen. Du hast gute Argumente. Und den VM als Zeugen.

zaraaatannn 
Fragesteller
 21.01.2020, 16:16

Ich hab den Mietvertag bereits schon unterschrieben, also die Wohnung gehört ab 01.03.2020 mir. Wie fechte ich so eine Ablösevereinbarung an? Wenn ich das schriftlich machen muss, was muss da drin stehen? Paragraphen o.Ä? Und ist so eine formlose Vereinbarung überhaupt rechtskräftig?

Casuscactus  21.01.2020, 16:32
@zaraaatannn

Hast du diesen Schrieb unterzeichnet? Nein?

Dann fechte mündlich an.

"Hör mal, die Möbel sind ja gar nicht zwei sondern mindestens acht Jahre alt. So nicht. Dann fechte ich meine Zustimmung zur Ablöse wegen Täuschung an. Die Ablösevereinbarung ist nichtig. Kannst deinen Schrott mitnehmen."

Casuscactus  21.01.2020, 16:34
@Casuscactus

Ach, ich seh grad, doch schriftlich. Und im Schrieb steht nicht drin, dass die Möbel nur zwei Jahre alt sein sollen. Dann fechte auch schriftlich an.

"Hiermit fechte ich meine Zustimmung zur Ablösevereinbarung wegen Täuschung Ihrerseits an. Die Möbel sind nicht wie zugesagt zwei sondern mindestens acht Jahre alt. Ich betrachte die Vereinbarung als nichtig."

Casuscactus  21.01.2020, 16:34
@Casuscactus

P.S.: Kann schiefgehen. Vor Gericht wird er sich nicht mehr erinnern, eine solche Zusage getätigt zu haben.

imager761  22.01.2020, 18:28
@Casuscactus

Wo genau ist in dem Kaufvertrag das "Alter der Möbel: 2 Jahre" zugesicherte Eigenschaft?

Hier droht droht kostenpflichtige Klagabweisung, da derjenige Beweis führen muss, der einen Forderungsanspruch stellt :-O

Der Verkäufer kann hingegen schwarz auf weiß beweisen, dass "Küchen-, Wohnzimmer- und Schlafzimmer-Möbel für 3.000 EUR" gekauft wurden :-)

Wenn man nicht bereit bist, die Prozesskosten zu übermehmen, sollte man sich mit unsubstanttierten Ratschlägen zurückhalten, die den Fragesteller in eine Kostenfalle quatschen, mit denen die Möbel dann 4.746,83 EUR kosten, nach der Berufungsinstanz sogar 6565,89 EUR :-O

Casuscactus  22.01.2020, 18:30
@imager761

"P.S.: Kann schiefgehen. Vor Gericht wird er sich nicht mehr erinnern, eine solche Zusage getätigt zu haben."

Ich denke, damit habe ich hinreichend auf die Risiken hingewiesen.

Hast Du das denn unterschrieben?

Wenn Du belegen kannst, dass die Möbel älter als angegeben sind, hat er Dich betrogen!

Du solltest ihm das sagen, dass Du gesehen hast wie alt die Möbel wirklich sind und je nach Zustand weniger zahlen. Lässt er sich nicht drauf ein, soll er seine Möbel mitnehmen!

https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html

https://www.umzug.de/tipps/umzugskosten/abstandszahlung.html

Auszug daraus:

Leider passiert es nicht selten, dass der Vormieter versucht, mit der Abstandszahlung einen kleinen Gewinn zu machen – auf Kosten des Nachmieters. Der Deutsche Mieterbund weist deshalb regelmäßig darauf hin, dass sich der Preis für die Ablöse in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Wert der Einrichtung befinden muss. Oftmals reicht es schon, die jeweiligen Möbelstücke genau unter die Lupe zu nehmen, um den Wert richtig einzuschätzen. Haben Sie sich trotzdem auf eine überzogene Abstandszahlung für Möbel eingelassen, können Sie Ihr Geld vom Vormieter zurückfordern, sofern die Summe 50 Prozent über dem Zeitwert des jeweiligen Objektes liegt. Hin und wieder versuchen Mieter auch ihre „neue“ Einbauküche an den Nachmieter zu verkaufen, obwohl sie sie gar nicht selbst angeschafft haben. Informieren Sie sich deshalb im Vorfeld beim Besitzer, welche Investitionen in der Wohnung gemacht wurden, um sicherzugehen, dass sich der Vormieter nicht an ihnen bereichert.

Woher ich das weiß:Recherche
zaraaatannn 
Fragesteller
 21.01.2020, 16:19

Ja habe die formlose Vereinbarung unterschrieben. Im nachgang habe ich bei seinem Facebook Profil gesehen das er die Möbel bereits seit 2011 hat und nicht wie er es uns gesagt hatte 😓

Birgitmarion  21.01.2020, 16:20
@zaraaatannn

Versuche es so wie ich geraten habe! Er hat Dich mit der Aussage über das Alter der Einrichtung schließlich betrogen!

imager761  22.01.2020, 18:17
@Birgitmarion

Deine Kristallkugel möchte ich haben. Du weißt weder, um wieviele Möbel es sich insgesamt handelt noch von welcher welche Qualität und Marke sie sind. Wie errät man da, der Preis sei unangemessen hoch oder der Mieter wollte gar Gewinn damit machen?

Du weißt doch nur, dass man sich offenbar auf 3.000 EUR für den gesamten Hausrat geeinigt hat, wobei die Käuferin sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, sich die Kaufsache genau anzusehen geschweige denn Marktpreise dafür herauszufinden. Sondern dass sie das Angebot gleich akzeptierte und offenbar sofort unterschrieb weil sie damit ihre Chncen auf die Wohnung wahren wollte, die sie "echt dringend brauchte".

Im Ergebnis: Dem Kaufvertrag nach ist weder das Alter zugesicherte Eigenschaft noch der Zustand der Möbel falsch beschrieben und das gibt weder arglistige Täuschung noch Betrug her, sondern stellt Irrtum in der Sache zu einen Kaufpreis dar, der akzeptiert wurde.

Sofern ich keine weiteren Umnstände hierüber erfahre, vermag ich nicht mal Wucher oder Ausnutzen einer Zwangslage zu erkennen, da man wissen konnte oder nach Rücksprache beim Vermieter hätte erfahren können, dass er die Wohnung ohne die Möblierung seines Vormieters vermieten will.