Kann der Vermieter einfach ein Gärtner beauftragen ohne die Mieter zu fragen?

6 Antworten

Ja, das müsst Ihr bezahlen. Als Mieter habt Ihr leider kein Mitenscheidungsrecht, das hat man nur als Miteigentümer.

Falsch! Nur wenn es im Mietvertrag unter NEBEN-Kosten aufgelistet ist.

da er der Vermieter ist kann er das, du hast aber die Möglichkeit diese Kosten im nächsten als haushaltnahe Dienstleistung steuerlich geltend zu machen im Rahmen der EstE

Falsch! Dann müßte mendy82 zunächst einmal mit sich selbst einen DIENSTLEISTUNGSVERTRAG abschließen. Was glaubst Du, welches FA das an- erkennt?

Der Vermieter kann das allein festlegen und braucht Euch nicht zu fragen.

NEIN! Geht nur, wenn als umlagefähige Nebenkostenart im Mietvertrag ausgewiesen.

Ja.

Da der Vermieter keinen neuen Mitvertrag aufgesetzt hat, existiert keiner, und die gepflanzten Blumen sind unser Eigentum! Die hat mein Vater selber gezüchtet und dort gepflanzt. Er gießt diese auch jeden Tag, nur der Rasen kann nicht gemäht werden weil kein Rasenmäher zur verfügung steht. Was denn nun? Sollen wir die Pflege unseren eigenen Blumen nun bezahlen??

So ist es richtig