Kiosk Ablöse recht?

3 Antworten

Du solltest etwas deutlicher deine Lage beschreiben. Was ist hier die Mietsache? Wenn du den Kiosk verkaufen willst, kann er nicht Mietsache sein. Was soll denn dann der Vermieter ablösen? Du willst den Mietvertrag vermutlich für die Fläche, auf der der Kiosk steht, kündigen, den Kiosk stehen lassen und dir dafür vom Vermieter eine Ablösung in Geldform, also einen Kaufpreis bezahlen lassen. Dazu besteht für den Vermieter keine Pflicht zur Übernahme des Kiosk per Kaufvertrag.

Prinzipiell hast Du natürlich ein Recht auf Ablöse, wenn jemand den Kiosk so weiter führt, wie Du ihn jetzt betreibst. Immerhin war es Deine Leistung, über Jahre ein kontinuierliches Geschäft mit einem guten Kundenstamm und einem passenden Sortiment aufzubauen. Jeder, der den Laden übernimmt, setzt sich also in ein gemachtes Nest.

Voraussetzung dafür ist aber, dass z. B. der Mietvertrag noch einige Jahre läuft oder es dem Übernehmer gelingt, mit dem Vermieter einen neuen Vertrag für eine längere Laufzeit fest zu schreiben.

Alles in allem eine Sache für einen Rechtsanwalt, der sich in solchen Fragen sehr gut auskennt. Frag mal bei der örtlich zuständigen IHK, auch wenn Du da nicht Mitglied sein solltest.

Ein Recht auf Ablöse, dass eingeklagt werden kann, gibt es nicht.

@Gerhart

@Gerhart: Rein paragraphisch natürlich nicht. Aber wenn man im Rahmen eines Vertrags zur Geschäftsübergabe an einen Nachfolger eine Ablöse verlangt, die sich nicht nur auf Geschäftsausstattung und Ware, sondern auch auf das Geschäft an sich bezieht, ist das nicht sittenwidrig und so mit von vornherein nicht erlaubt, sondern es ist erlaubt, so etwas zu vereinbaren. Eingeklagt kann sie schließlich nur dann, wenn sie in einem Vertrag festgeschrieben wurde.

@bwhoch2

Der letzte Satz des Fragestellers zielt vermutlich auf Mitbewerber in der Nachbarschaft, wobei nun unklar ist, ob der Vermieter selbst ein Geschäft mit gleichen Verkaufsartikeln betreibt. Ohne Punkt und Komma wird drauflos geschrieben, damit muss sich hier die Gemeinde auseinander setzen und kann zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ein Rätselraten veranstalten.

Das würde ich mit einem Rechtsanwalt besprechen. Lass dich jetzt schon Rechtsschutz versichern, bevor es an den Auszug geht, denn da kann es gut und gerne nochmal zu Problemen kommen. Denk auch dran, dass das mindestens 6 Monate vor einer Klage der Fall sein muss.

Die Karenzzeit der RS-Versicherungen beträgt 3 Monate, aber 6 oder 12 Monate sind besser für die Versicherung.