Mitbewohner zieht aus und will trotz Ablöse einige Möbel mitnehmen. Darf er das?

4 Antworten

wenn die möbel ihm gehören und ihr nicht schriftlich geregelt habt das die 400 euro ablöse auch die möbel beinhalten könnt ihr da nichts machen. ist auch wenns vielleicht estwas fies ist sein gutes recht seine eigenen möbel mitzunehmen.

minamia 
Fragesteller
 15.06.2015, 12:05

Damals hieß es nur 400 € an ihn zahlen, weil er alles mitbringt in die WG... oder eben wenn wir einziehen schon da ist. Aber wir haben nicht genau gesagt was (es war uns eig auch ehrlich gesagt nicht klar, was alles er mitbringt an Küchengeräten etc...) und schriftlich wurde auch nichts gemacht.

maewmaew  15.06.2015, 12:13
@minamia

dann könnt ihr nichts machen wenn es nichts schriftliches gibt. wenn ihr seine möbel usw. mehrere jahre benutzt habt könnte man das auch als mietkosten sehn, wird ja auch alles abgenutzt usw.

Habt ihr damals irgendwas vertraglich festgehalten?

Wenn ja, muss er euch die Kohle entweder wieder zurück geben (oder Anteilig, wurde ja alles auch abgenutzt) oder er muss das Zeug da lassen.

Wenn ihr nichts unterschrieben habt... Tja, dann gehört das alles immernoch ihm und ihr habt leider Pech gehabt... Habt ja keinen Nachweis, dass irgendwas bezahlt war.

minamia 
Fragesteller
 15.06.2015, 12:06

Nein wir haben nichts schriftlich festgehalten.

Können wir also gar nichts machen?

ShinyShadow  15.06.2015, 12:30
@minamia

Ich denke nicht. Da müsstet ihr ja erst mal nachweisen können, dass ihr das Geld bezhalt habt und vor allem für was ihr es bezahlt habt.

Dass er alles da lässt, könnt ihr so oder so nicht verlangen, denn ihm gehört ja auch ein Anteil an den Möbeln.

Ich denke, hier hilft nur ein ruhiges Gespräch. Klärt das mit ihm und findet einen Mittelweg, mit dem beide Seiten leben können. Wenn ihr auf kein Ergebnis kommt, müsst ihr das Wohl oder Übel als Lehrgeld sehen und neue Möbel besuchen. Schau doch mal im Internet (ebay Kleinanzeigen, facebook Flohmarkt, örtliche Zeitungen,...) oft werden Möbel sehr günstig angeboten oder sogar verschenkt.

Viel Glück euch!

er hat also nur eine "Mitbenutzungsbeühr" von Euch verlangt in Form von 400€, die dann bei Auszug, abgegolten sind, egal wer auszieht, da Wort "Ablöse(gebühr)" müsst ihr ihm wohl be/legen/weisen müssen, denn das Wort besagt, am/beim Auszugsag, geht es im Eigentum über, der die Summe gezahlt hat

z.B. ich miete eine Wohn. zahle 400€ "Ablösung" nach Auszug sind diese Gegenstände meine, wenn nichts schriftliches gemacht worden ist, hast du schlechte Karten

sharivari05  08.09.2015, 10:55

was wenn im Mietvertrag eine Ablöse aufgelistet ist, aber nicht für welche Gegenstände?

rudelmoinmoin  08.09.2015, 11:36
@sharivari05

dann zählt die gesamte "Wohneinheit" der ge/benutzte Gegenstände 

sharivari05  08.09.2015, 11:54
@rudelmoinmoin

gibt es irgendwo eine rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann?

rudelmoinmoin  08.09.2015, 11:59
@sharivari05

wende dich für weitere Fragen, am Mieterschutzbund, wenn kein Mitglied bist (Gebührenpflichtig) wenn nichts § schriftlich was vorliegt, kein Erfolg

das hätte man vorher klären müssen.jetzt kann er damit nicht mehr kommen, allenfalls könnte er den zeitwert verlangen udn de rwird nicht hoch sein

wenn ihr das geld nciht zahlen wollt, muss er all seine möbel mitnehmen udn ihr kauft sie euch neu udn klärt die eigentumsverhältnis gleich beim kauf.

minamia 
Fragesteller
 15.06.2015, 12:03

Wie meinst du Zeitwert verlangen? Wir wohnen erst seit ca. einem dreiviertel Jahr in der Wohnung.

larry2010  15.06.2015, 17:23
@minamia

zeitwert des jeweiligen möbel. hat der eigentümer die waschmaschine vor 5 jahren gekauft, errechent sich daraus der zeitwert, der preis der rechnung kann nciht verlangt werden.

400 euro sind recht happig pro nase, wobei ich nicht weiss, was ihr dann übernehmen würdet.

wenn dann solltet ihr einen gesamtpreis ansetzen, den ihr dafür zahlen würdet und welche simme der eigentümer haben will.

wollt ihr das nicht zahlen, muss er alles beim auszug mitnehmen