Ablöse zahlen rechtens ?

2 Antworten

Ich glaube, Du verstehst da was völlig falsch. Der Kiosk wird wohl nur dann dicht gemacht, wenn die gute keinen Nachfolger findet. Wer auch immer der Eigentümer ist, der die leere Hütte verpachtet, er hat zunächst einmal einen lang laufenden Mietvertrag mit der Dame, den sie jederzeit auf jemand anders weiter geben kann und den der Vermieter nicht ohne weiteres beenden kann.

Die Frau hat nun im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

1. Sie macht den Kiosk zu und kündigt den laufenden Mietvertrag entsprechend ihres Mietvertrags. Ob die Hütte dann jemals wieder vermietet wird zu diesem Zweck oder einem anderen steht auf einem anderen Blatt. Möglicherweise bleibt er auf Dauer zu oder wird abgerissen.

2. Sie versucht, den laufenden Betrieb an einen Nachfolger zu übergeben und von diesem Ablöse zu bekommen, was sie ja wohl sehr deutlich gemacht hat.

Die Ablöse ist aber nicht für die marode Einrichtung, sondern sie ist dafür, dass sie über 30 Jahre einen Kiosk gut geführt hat, was bedeutet, dass sie sich eine Stammkundschaft "herangezogen" hat, die für einen gewissen permanenten Umsatz sorgt, was im Grunde das Wertvollste ist, was sie an den Nachfolger weiter geben kann.

Ein Kiosk kann noch so gut gelegen sein, wenn das Personal immer schlecht drauf ist und das Warenangebot nicht zur Kundschaft passt, geht er kaputt.

Außerdem hat sie wohl eingespielte Lieferantenbeziehungen, die die Ersatzbeschaffung leicht macht. Auch das ein Faktor, der den Start mit einem eigenen Kiosk sehr erleichtert. Vor allem dann, wenn es um notwendige Zahlungsziele geht.

Meiner Ansicht nach wird sie den Kiosk nicht zusperren, solange sie nicht einen Nachfolger mit der gewünschten Ablöse (Verhandlungssache!) findet, denn der Wert, den sie geschaffen hat, ist Teil ihrer Altersversorgung.

Du hättest also nicht die Chance, ohne sie diesen Kiosk zu übernehmen.

Stattdessen könntest Du versuchen, in ähnlicher Lage ebenfalls einen Kiosk zu eröffnen:

Hütte besorgen samt aller Genehmigungen

Die Hütte mit Erstausstattung an notwendiger Einrichtung und Geräten versehen.

Die Erstausstattung an Waren zu beschaffen und zu bezahlen

Glaub mir: Das alles kostet erheblich mehr, als die 15000 € Ablöse und einen Kredit wirst Du dafür nur unter erheblichen Schwierigkeiten bekommen.

Mit dem zusätzlichen Problem, dass es noch keine Stammkundschaft gibt. Eine evtl. schwierige Startphase ist auch erst einmal zu überstehen.

Wenn Du wissen willst, ob die Ablöse gerechtfertigt ist, solltest Du zu einem Steuerberater gehen, der Auskunft darüber beschaffen kann, wieviel ein solcher Kiosk normalerweise abwirft an Umsatz und Gewinn. (Durchschnittswerte)

Dann fragst Du genau das für die letzten 5 Jahre bei der Dame nach oder läßt Dir die Auskunft von ihrem Steuerberater geben. Wenn Du dann feststellst, dass Umsatz und Gewinn dem Durchschnitt entsprechen oder sogar deutlich darüber liegen, wirst Du gerne bereit sein, die Ablöse zu akzeptieren. Liegt beides oder nur der Gewinn deutlich unter dem Durchschnitt, solltest Du vorsichtig sein.

Die marode Einrichtung ist bei weitem nicht das Hauptkriterium, die kann man nach und nach ersetzen, wenn man erst mal den Kiosk weiter führen darf.

Sprich doch wenn möglich den Vermieter an, zu wann diese Dame überhaupt gekündigt hat. Dann läßt sich auch die Sache mit den Türen ansprechen. Denn letztendlich entscheidet nur der Vermieter mit wem er einen neuen Vertrag abschließt.

Angerufen habe ich ihn schon erreicht habe ich leider niemanden.

Die Dame hat den kiosk seit über 30 Jahren dort und bis März wollte die raus und sagte die kann jeder zeit raus gehen wenn die will. Sie will wegen Altersgründen 65 aussteigen behauptete sie hätte keine Nummer vom Vermieter etc. Einrichtung und ladenlokal ist optisch dementsprechend (verkauft VHS Kassetten und wolle zusätzlich) ist aber der einzige kiosk da im Umkreis daher sehr begehrt.

Aber gut zu wissen, dass es Vermieter Sache letztendlich ist.

@smokyice

So wie Du die Inneneinrichtung dieses Kioskes beschreibst, könntest Du Dein Geld auch genauso gut verbrennen, wenn Du dafür eine Abstandszahlung leistest..

@smokyice

Wahrscheinlich ein großer Irrtum!

@wilees

Das Geld ist nicht für die Einrichtung.