Was passiert wenn Diebe durch offene Tür oder offene Fenster einsteigen und was mitnehmen?

4 Antworten

Das wäre ein sogenannter Einschleichdiebstahl. Hier ein ähnlich gelagerter (aber tatsächlicher Fall) http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/2976730

Bestraft wird dieser wie gewöhnlicher Diebstahl. 

Die Strafen hierfür sind sehr gering

§ 242 (StGB) Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

In deinen Augen war es kein Einbruch aber..mindestens war es Hausfriedensbruch und auch das wäre dann schon strafbar! 

Es war ja kein Einbruch denn sie haben nichts aufgebrochen sondern es stand offen

Selbstverständlich ist das ein Einbruch und ab 14 ist man strafmündig. Nur weil irgendwo eine Tür offen steht, hat man noch lange nicht das Recht da hineinzugehen und was mitgehen zu lassen. Die Jugendlichen würden wohl kaum dafür im Knast landen, aber ganz ungeschoren kämen sie nicht davon, wenn sie erwischt würden.


Ich glaube das wäre Hausfriedensbruch und Diebstahl